Süddeutsche Zeitung

Fußball-WM 1966:Pokaldiebe von London identifiziert

Lesezeit: 1 min

Von Björn Finke

Ein ebenso rätselhaftes wie spektakuläres Verbrechen ist aufgeklärt - nach 52 Jahren. Im Juli 1966 richtete England die Fußball-Weltmeisterschaft aus. Der Gastgeber gewann das Turnier auch, im Finale gegen Deutschland und mithilfe eines umstrittenen Tores. Mannschaftskapitän Bobby Moore war allerdings nicht der erste Engländer, der den Jules-Rimet-Pokal, die Siegestrophäe, anfassen durfte. Denn vier Monate vor dem Turnier wurde der Pokal in London gestohlen: von einem Londoner Gangster und seinem Bruder, wie nun herauskam.

Der peinliche Verlust führte zu einer der größten Fahndungen in der britischen Geschichte, doch Scotland Yard konnte die Täter nicht schnappen. Die Zeitung Daily Mirror berichtet unter Berufung auf drei Quellen, dass Sidney Cugullere der Dieb war, ein Verbrecher, der mehr als 25 Jahre für andere Delikte im Gefängnis saß und 2005 mit 79 Jahren an Krebs starb.

Die Diebe wollten den Pokal loswerden

Eine der Quellen ist der Sohn von Reg Cugullere, seinem Bruder. Reg, der 2012 starb, war demzufolge dabei, als Sidney den Pokal entwendete. Die Trophäe war in der Methodist Central Hall in London ausgestellt. Am Sonntag, 20. März, war die Ausstellung zu. Sidney gelangte trotzdem in den Raum, wo der Pokal aufbewahrt wurde, brach den Schrank auf und steckte die Trophäe aus vergoldetem Silber in eine Tasche.

Die Brüder schrieben an den Chef des englischen Fußballverbands und verlangten 15 000 Pfund Lösegeld. Zur Geldübergabe schickte das Duo einen Freund. Der wurde prompt verhaftet, verriet aber seine Kumpanen nicht. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft. Die Brüder wollten den Pokal dann loswerden. Sie umwickelten ihn mit Zeitungspapier und versteckten ihn unter einer Gartenhecke in einem Londoner Vorort. Dort wurde er eine Woche nach dem Diebstahl gefunden. Gut vier Monate später reckte der englische Mannschaftskapitän Bobby Moore die Trophäe im Wembley-Stadion in die Höhe.

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Quelle:
SZ vom 25.05.2018
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