Süddeutsche Zeitung

Verfassungsbeschwerde:Referentin durfte Xavier Naidoo als Antisemiten bezeichnen

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Der bekannte Sänger hatte vor Gericht erreicht, dass der Frau diese Äußerung verboten wurde. Zu Unrecht, wie nun das Bundesverfassungsgericht entschieden hat: Hier gehe es um die "Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit".

Einer Vortragsrednerin, die den Sänger Xavier Naidoo als Antisemiten bezeichnet hatte, sind diese Äußerungen zu Unrecht verboten worden. Eine Verfassungsbeschwerde der Frau hatte Erfolg, wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte. Die Gerichte, die Naidoos Klage auf Unterlassung stattgegeben hatten, hätten unter anderem "die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf" verkannt. Die Frau hatte sich in Karlsruhe gegen die Urteile gewehrt und sich dabei auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit berufen.

Die Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung hatte 2017 in Straubing einen Vortrag zum Thema "Reichsbürger" gehalten und war im Anschluss gefragt worden, wie sie den umstrittenen Sänger einstufe. Sie hatte geantwortet: "Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar." Anlass waren unter anderem verschiedene Liedtexte und Äußerungen Naidoos.

Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg hatten der Frau die Behauptung verboten: Die Äußerungen beeinträchtigten die personale Würde Naidoos und hätten eine Prangerwirkung. Außerdem sei die objektive Richtigkeit der Aussage nicht hinreichend belegt.

Diese Urteile sind, wie nun die Verfassungsrichter in Karlsruhe entschieden haben, in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Naidoo habe sich "mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben" und beanspruche "für sich entsprechend öffentliche Aufmerksamkeit". Ihm deshalb einen "besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, hieße, Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen", schreiben die Verfassungsrichterinnen und -richter. Außerdem habe die Frau im Kontext unzweideutig gesagt, dass sie Naidoo "mit einem Bein bei den Reichsbürgern" sehe. Dies könne nicht dahingehend missverstanden werden, dass er die Würde jüdischer Menschen durch nationalsozialistisches Gedankengut verletze.

Das Landgericht muss sich nun noch einmal mit dem Fall befassen und dabei die Einschätzungen aus Karlsruhe beherzigen.

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