Süddeutsche Zeitung

Wolfratshausen/Geretsried:Etappe im Dunkeln

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Die Corona-bedingte Online-Erörterung zur S-Bahn-Verlängerung nach Geretsried findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Streitpunkt bleibt aber offenbar die Streckenführung über Gelting statt über Waldram.

Von Konstantin Kaip, Wolfratshausen/Geretsried

Das Planfeststellungsverfahren für die S-Bahn-Verlängerung von Wolfratshausen nach Geretsried begann 2011. Zehn Jahre später findet nun die Erörterung der Einwendungen zu dem Großprojekt statt. Pandemiebedingt gibt es allerdings keine große öffentliche Debatte. Stattdessen läuft nun in der zweiten Woche eine Online-Konsultation der Regierung von Oberbayern, in der sich noch bis 15. März Behörden, Betroffene und alle, die Einwendungen geltend gemacht haben, auf einer passwortgeschützten Plattform schriftlich zu den Stellungnahmen der Bahn äußern können. Der "nächste Meilenstein auf dem Weg zur S-Bahn-Verlängerung", wie die Bahn diese Verfahrensetappe nennt, wird also nicht auf der großen Bühne, sondern in geschlossener Gesellschaft gesetzt.

Diese Gesellschaft aber ist groß. "Zur Plattform haben insgesamt rund 750 Privatpersonen, rund 430 Personen aus 28 Sammeleinwendungen, acht Anwaltskanzleien sowie 35 Träger öffentlicher Belange Zugang", erklärt Regierungssprecher Wolfgang Rupp auf Anfrage. Einer von ihnen ist der Wolfratshauser Heinz Wensauer, ein erklärter Gegner des Großprojekts. Er hat im Februar 2013 mehrere Einwendungen geltend gemacht und nun mit der Einladung zur Online-Konsultation die Antworten der Bahn erhalten. Die aber findet er wenig überzeugend, wie er sagt. Auf seinen Einwand, die Strecke über Gelting führe an den Bahnnutzern vorbei, heiße es etwa, dass zwar auch eine Trasse über Waldram "im Gesamtergebnis der landesplanerischen Beurteilung den Anforderungen der Raumordnung" entspreche. Eine "gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit" des Projekts, also den nötigen Kosten-Nutzen-Wert, ermögliche indes nur der Bahnhof in Gelting.

Einen Halt in Waldram statt in Gelting wollte auch die Wolfratshauser Liste noch einmal einfordern. Deren Stadtrat Manfred Fleischer erklärt, eine neue Einwendung sei der politischen Gruppierung nicht möglich gewesen. Er habe aber bereits 2013 moniert, die Trasse sei für Schüler aus Farchet und Waldram, die nach Geretsried müssen, nachteilig und "nicht im Sinne der Leistungsfähigkeit des ÖPNV". Die Bahn weise nun in ihrer Antwort darauf hin, dass es einen Busverkehr von beiden Ortsteilen zum Geretsrieder Schulzentrum geben solle. Das sei "eine interessante Aussage", findet Fleischer. Schließlich sei dafür der Landkreis zuständig. "Der Bahnhof ist falsch platziert, das Thema ist noch nicht vom Tisch", sagt er. Man werde sich "nach juristischer Beratung noch einmal dazu äußern". Erst müsse er sich jedoch näher mit den Stellungnahmen auf der Online-Plattform befassen.

Mit der neuen Erörterungsform müssen sich auch die beteiligten Kommunen erst vertraut machen. In Wolfratshausen kümmere sich das Bauamt um die Konsultation, erklärt Bürgermeister Klaus Heilinglechner. Sollte die Stadt sich erneut äußern, werde dies im Bauausschuss bekanntgegeben. Weil die Erörterung auch die Einwände von 2013 mit einschließt, sind einige inzwischen aber obsolet: Statt des einst geplanten beschrankten Bahnübergangs in Wolfratshausen soll es dort schließlich einen Tiefbahnhof geben.

Auch der Geltinger Landwirt Franz Fuchs, dessen Flächen die Trasse durchschneiden soll, erklärt, er sei "noch in der Findungsphase". Er gehe aber davon aus, dass er sich in der Konsultation noch einmal äußere. Fuchs ist einer von mehr als 30 betroffenen Grundbesitzern, die von der Münchner Anwaltskanzlei Labbé und Partner vertreten werden. Mehr als 100 Seiten mit Einwendungen habe er für seine Klienten eingereicht, sagt deren Rechtsanwalt Helmut Wölfel. Gemeinsame Einwände, die etwa die Erforderlichkeit, das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Finanzierbarkeit der S-Bahn-Verlängerung bezweifeln, sowie Eingriffe in die Landschaft und Fehler in den Prognosen und Variantenprüfungen monieren, seien im Namen aller unterzeichnet. Dazu gebe es zahlreiche individuelle Einwendungen, bei denen es etwa um die Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe gehe. "Es geht darum, dass man seine Rechte wahrt", erklärt Wölfel. Einwände, die nicht fristgerecht getätigt würden, könnten später nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Erörterung diene dazu, Standpunkte noch einmal zu verdeutlichen. "Es geht aber nicht darum, neue Argumente zu finden", sagt Anwalt Wölfel. "Die maßgeblichen Punkte sind vorgelegt worden." Er werde die Stellungnahmen der Bahn überprüfen und mit seinen Klienten dort, wo es Bedarf gebe, richtig stellen.

Abgeschlossen wird die Anhörung mit einer zusammenfassenden Stellungnahme der Regierung von Oberbayern. Wann die erfolgt, könne man derzeit noch nicht sagen, erklärt Behördensprecher Rupp. Der Fortgang sei schließlich von den "eingehenden Äußerungen und dem weiteren Verfahrenslauf abhängig". Auf Grundlage der Ergebnisse des Erörterungsverfahrens kann das Eisenbahnbundesamt mit dem Planfeststellungsbeschluss dann das Baurecht für die S 7-Verlängerung ausstellen.

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Quelle:
SZ vom 24.02.2021
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