Süddeutsche Zeitung

Landgericht München II:Klosterbräustüberl will 250 000 Euro

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Die Reutberger Wirte wollen von der Allianz eine Entschädigung für die Corona-Schließung erstreiten.

Von Andreas Salch, Sachsenkam/München

In der vergangenen Woche waren es die Wirtsleute der Klosterschänke Dietramszell, an diesem Montag ihre Kollegen aus Sachsenkam vom Klosterbräustüberl in Reutberg: Auch sie haben ihre Versicherung in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht München II verklagt, weil diese nicht für ihre finanziellen Verluste aufgrund des ersten Lockdowns im vorigen Jahr aufkommen will. Es geht um einen beträchtlichen Betrag: 250 950 Euro. Die Allianz, mit der die Reutberger Wirte im April 2019 einen Vertrag abgeschlossen haben, winkt allerdings ab. Die Auswirkungen von Corona seien von der Betriebsausfall-Versicherung nicht erfasst, behauptet die Assekuranz. Die Kläger indes sind überzeugt, dass ihr Versicherer sehr wohl für die Folgen des ersten Lockdowns geradestehen muss.

Die Vorsitzende Richterin der 10. Kammer, vor der das Verfahren am Montag stattfand, ließ durchblicken, dass die Reutberger Wirte mit ihrer Klage wohl nur wenig Aussicht auf Erfolg haben. Das ist wenig verwunderlich, schließlich hatte der Vorsitzende Richter derselben Kammer am Landgericht München II bereits in der vergangenen Woche den Wirten der Klosterschänke Dietramszell ebenso wenig Hoffnung auf einen Erfolg gemacht. Begründet hatte er dies unter anderem mit einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart. Auf dieses nahm auch Richterin Johanna Müller-Graff am Montag Bezug. Sie tendiere zu der Rechtsauffassung der Stuttgarter Richter, sagte sie. Das Urteil sei sehr detailliert und setze sich überzeugend mit den "Kernfragen", wann eine Versicherung bei einer Betriebsschließung haften müsse, auseinander. Gleichwohl sei ihre Einschätzung vorläufig, betonte die Richterin. Es komme auf die individuellen Formulierungen in den Versicherungsverträgen an. Diese müssten in jedem Einzelfall geprüft werden. Der Vertreter der Allianz machte unter anderem deutlich, dass der Versicherungsschutz der Reutberger Wirte nicht für neuartige Krankheiten wie Covid -19 gelten würde. Überdies könne man gar nicht von einer Betriebsschließung reden, sondern nur von einer Betriebseinschränkung.

Als Grundlage für einen Vergleich, wie ihn Richterin Müller-Graff vorschlug, sagte Rechtsanwalt Markus Goltzsch, der die Wirte des Klosterbräustüberls vertritt, dass seine Mandanten mindestens vierzig bis fünfzig Prozent der geforderten Summe erwarteten. Der Anwalt der Allianz dankte zwar ausdrücklich für das Vergleichsangebot, fügte aber hinzu: "Fünfzig Prozent sind zu hoch." Einen darunterliegenden Betrag werde er jedoch mit der Versicherung erörtern. Sollte es bis kommenden Montag zu keiner gütlichen Einigung gekommen sein, wird das Gericht Ende März eine Entscheidung verkünden.

Inzwischen sind am Landgericht München II eine Vielzahl von Klagen gegen Versicherungen im Zusammenhang mit Corona-Betriebsschließungen aus der Region München anhängig. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin belaufen sich die Forderungen auf insgesamt knapp 3,5 Millionen Euro.

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Quelle:
SZ vom 02.03.2021
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