Süddeutsche Zeitung

Landtagsabgeordneter interveniert:Kochler Denkmal-Abriss beschäftigt Staatsregierung

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Der SPD-Landtagsabgeordnete Von Brunn stellt Anfrage zu Vorgängen am Kochler Verstärkeramt.

Von Claudia Koestler, Kochel am See

Der SPD-Landtagsabgeordnete Florian von Brunn, der auch für den Stimmkreis Bad Tölz-Wolfratshausen-Garmisch-Partenkirchen zuständig ist, hat zum Abriss des Verstärkeramtes in Kochel am See eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt: "Den Abriss des Verstärkeramtes, den Bürgermeister und Gemeinderatsmehrheit ohne Rücksicht auf Verluste betreiben, halte ich für einen schweren Fehler", heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung des Abgeordneten. Das sei auch nicht nur ein lokales Thema: "Unsere Denkmäler dürfen nicht Opfer von kurzsichtigen Interessen und Behördenversäumnissen werden."

Von Brunn will von der Staatsregierung wissen, ob der Abriss des Verstärkeramtes in Kochel dem Verfassungsgebot des Denkmalschutzes gerecht wird, und wie derartige Vorgänge künftig verhindert werden können: "Wenn Vorgänge wie in Kochel Schule machen, können wir den Denkmalschutz in Bayern vergessen", erklärt von Brunn. "Die Botschaft des Kochler Bürgermeisters ist doch: Wenn eine Gemeinde über viele Jahre hinweg ihre Infrastruktur nicht in den Griff bekommt, kann sie im angeblichen öffentlichen Interesse Architekturdenkmäler opfern." Nichts anderes sei hier geschehen - "mit dem Segen des Landratsamtes zerstört die Gemeinde ein denkmalgeschütztes Gebäude, weil sie in 15 Jahren nicht in der Lage war, einen Platz für den Bauhof zu finden", heißt es in der Erklärung des Landtagsabgeordneten.

Von Brunn kritisiert auch, dass das Landesamt für Denkmalpflege keine hilfreiche Rolle gespielt habe, da es wichtige Fristen im Laufe des Genehmigungsverfahrens versäumt habe. Damit habe es leider die Position der Gemeinde und nicht den Denkmalschutz gestärkt. "Jetzt erfolgt sogar der Abriss, noch bevor der Verfassungsgerichtshof über eine Popularklage in dieser Angelegenheit entschieden hat. Und das, obwohl die Entscheidung unmittelbar bevorsteht", empört er sich. Von Brunn betont, dass sich die Staatsregierung fragen lassen müsse, wie sie dem Auftrag der bayerischen Verfassung an Staat und Gemeinden gemäß Artikel 141 Geltung verschaffen will, Denkmäler zu schützen: "Das darf nicht nur auf dem Papier stehen."

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SZ vom 20.11.2020 / cjk
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