Süddeutsche Zeitung

Freizeit auf dem Fluss:Regeln für Boote auf der Isar

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Der Landkreis will eine Verordnung für gewerbliche Anbieter von Fahrten auf dem Wildfluss erlassen. Auch die Gemeinde Lenggries spricht sich für Einschränkungen aus.

Von Petra Schneider und Alexandra Vecchiato, Bad Tölz-Wolfratshausen

Der Freizeitdruck auf die Isar ist groß, ebenso der daraus resultierende Interessenskonflikt zwischen Mensch und Natur. In den vergangenen zehn Jahren bieten immer mehr kommerzielle Bootsfahrer Touren auf dem gesamten Flusslauf zwischen Sylvensteinspeicher und der Kreisgrenze an der Dürnsteiner Brücke an. Zur Bootssaison 2019 möchte der Landkreis eine auf das Wasserrecht gestützte Verordnung erlassen, die die Nutzung der Isar durch gewerbliche Anbieter in geregelte Bahnen lenken soll. Als ersten Schritt hat der Umweltausschuss des Kreistags eine FFH-Verträglichkeitsprüfung in Auftrag gegeben. Die Kosten belaufen sich auf 30 000 Euro. Auch der Lenggrieser Gemeinderat hat sich am Montag mit dem Thema beschäftigt.

Lenggries ist eine jener Gemeinden, die an schönen Sommertagen von Bootsfahrergruppen regelrecht überschwemmt wird. Nicht komplett verbieten, aber in geregelte Bahnen lenken - so formulierte Bürgermeister Werner Weindl (CSU) die Sichtweise der Gemeinde beim Thema Isarnutzung. Seit März dieses Jahres müssen gewerbliche Anbieter eine Genehmigung beantragen. Sechs Anträge für 2019 seien beim Landratsamt eingegangen, sagte Geschäftsleiterin Heidi Kiefersauer, zwei weitere per E-Mail bei der Gemeinde. Die Anträge beziehen sich auf den Abschnitt zwischen Sylvensteinsee und Bad Tölz, der als Landschafts- aber nicht als Naturschutzgebiet eingestuft ist.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens hat das Landratsamt die Anrainergemeinden um eine Stellungnahme gebeten. Lenggries ist mit einer befristeten Genehmigung einverstanden, wenn einige Auflagen eingehalten werden. So sollen Bootsfahrten nur in den Monaten Juni bis Mitte Oktober erlaubt sein und ein Nachtfahrverbot von 20.30 Uhr bis 7 Uhr gelten. Eine Zulassung der Boote und eine TÜV-Abnahme sowie das Anbringen von Nummernschildern soll verpflichtend sein.

Boote dürften nicht "zusammengehängt" werden und jeweils nicht mehr als zehn Personen mitnehmen. Bootsführer müssen nach Ansicht der Gemeinde ihre Befähigung nachweisen und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Für sie soll ein absolutes Alkoholverbot gelten; Personen, die erkennbar alkoholisiert seien, dürfen nicht mitgenommen werden. Glasflaschen werden verboten, Müll muss entsorgt und Lärm vermieden werden. Fahrverbote sollen sowohl bei Hoch- als auch bei Niedrigwasser und Unwettern gelten. "Gumpenspringen" möchte die Gemeinde ebenso verbieten, wie das Anlanden und Betreten von Kiesinseln.

Als Problem wird die Toilettensituation gesehen: Es könne nicht angehen, dass sich Bootfahrer reihenweise in "die Büsche schlagen", hieß es im Gemeinderat. Jeder Gewerbebetrieb müsse WC-Anlagen nachweisen, sagte Hans Proisl (FWG). Entsprechend solle die Gemeinde auch von den gewerblichen Isar-Anbietern Toiletten an den Ein- und Aussteigeplätzen fordern. "Es muss doch möglich sein, dass sich die Anbieter zusammentun und sich ein Dixi-Klo teilen", schlug Proisl vor. Er habe das Thema beim Landratsamt angesprochen, sagte Weindl, dort sehe man keine "rechtliche Handhabe". Die Forderung wurde dennoch aufgenommen.

Die Isarverordnung des Landratsamts müsse "zeitnah" in Kraft treten, heißt es im Beschluss des Lenggrieser Gemeinderats weiter. Dafür hat der Kreis-Umweltausschuss am Montag den Weg frei gemacht. Welchen Einfluss die Erholungssuchenden auf Flora und Fauna haben, müsse empirisch untersucht werden, sagte Franz Steger von der Unteren Naturschutzbehörde. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, muss die Studie über ein Jahr laufen. Und mehr Personal muss der Kreis ebenfalls einstellen: Zur Überwachung der Verordnung sind drei weitere Isarranger nötig.

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Quelle:
SZ vom 28.11.2018
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