Süddeutsche Zeitung

Nach Lebensmittelkontrolle:Wiesnwirt Roiderer muss 90 000 Euro zahlen

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Von Franz Kotteder, München

Toni Roiderer, ehemaliger Sprecher der Wiesnwirte, muss 90 000 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht München erließ einen Strafbefehl gegen ihn "wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch", wie die Staatsanwaltschaft München I auf Nachfrage bestätigt. Es ging dabei um die Hygiene in Roiderers Gasthof in Straßlach (Kreis München), "die Toilette war von den Beanstandungen nicht betroffen", sagt Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Hintergrund ist ein Streit mit dem Landratsamt München über eine Lebensmittelkontrolle, die am 2. Januar dieses Jahres in Roiderers Gasthof zum Wildpark stattfand. Laut Roiderer entdeckte der zuständige Lebensmittelkontrolleur leichte Verschmutzungen auf dem Boden hinter einer Kochstelle und verhängte deshalb ein Bußgeld in Höhe von 2900 Euro gegen ihn als Geschäftsführer des Gasthofs. Roiderer hielt das für unangemessen hoch und empfand die ganze Kontrolle "direkt nach dem Hochbetrieb an den Feiertagen" als Schikane. Er schaltete seinen Anwalt ein, um gegen das Bußgeld vorzugehen. Roiderer sagt heute: "Das war wohl ein Fehler. Ich hätte es einfach zahlen sollen und die Sache wäre längst erledigt." Das Landratsamt äußerte sich zu den Vorgängen nicht.

So aber wuchs sie sich aus. Das ganze Jahr über kam es zu weiteren Kontrollen, wie Roiderer sagt, bei denen der Kontrolleur stets neue Gründe zur Beanstandung fand. Mal seien eingeschweißte Knödel in einem Trog ohne den vorgeschriebenen Deckel als Verstoß gewertet worden. Ein anderes Mal wurde eine Getränkekiste im Lager beanstandet, weil sich an ihr Zementreste fanden. Roiderer: "Es gab keine einzige Beanstandung wegen verdorbener Lebensmittel, es ging immer nur um Hygiene."

Seine Weigerung, das Bußgeld zu zahlen, führte schließlich Anfang November zum Antrag der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht auf Strafbefehl. Dem gab das Gericht statt, nun muss der Wiesnwirt 90 Tagessätze von je 1000 Euro zu zahlen. Sein Sohn Thomas, der Mitgeschäftsführer ist, kam mit einer Geldauflage in Höhe von 5000 Euro davon. Das Gericht blieb damit unter der sogenannten Eintragungsgrenze von 91 Tagessätzen, ab der Verurteilte als vorbestraft gelten, wenn sie sich erstmals eines Vergehens schuldig machen. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich in erster Linie nach den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten, weniger nach der Schwere des Vergehens.

Für den Wirt, der seit 1989 das Hackerzelt auf dem Oktoberfest "ohne die kleinste Beanstandung", wie er sagt, betreibt, wird der Strafbefehl wohl keine größere Auswirkung haben, was die Wiesnzulassung angeht. Hauptwirt ist inzwischen sein Sohn Thomas, soeben haben er und sein Vater einen neuen Dreijahresvertrag mit der Hacker-Pschorr-Brauerei geschlossen.

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Quelle:
SZ vom 19.12.2018
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