Süddeutsche Zeitung

Streit um Kirchensteuer:Weihnachts-Überraschung für Luca Toni

Lesezeit: 2 min

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Am liebsten würde der FC Bayern München so tun, als ginge ihn die Sache gar nichts mehr an. Dumm nur, dass der Verein im 1,5-Millionen-Kirchensteuer-Zoff seines früheren Stürmerstars Luca Toni immer wieder in den Blickpunkt gerät. So auch am Mittwoch, in der wohl letzten mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München (OLG).

Zu Weihnachten will der 15. Senat nun die eine oder andere Seite mit einem Urteil überraschen: den klagenden Fußballer oder seine früheren Steuerberater, denen er jetzt die Schuld an den Schulden gibt. Entspannt zurücklehnen dürfen sich, zumindest vorerst, vermutlich nur die Bayern.

Grundsätzlich wäre der Verein neben allen anderen Steuern und Sozialabgaben auch für die Bezahlung der Kirchensteuer zuständig gewesen, da Toni mit seinem Arbeitgeber für die sieben Millionen Euro Handgeld plus monatlich 500 000 Euro Gehalt eine Nettolohn-Vereinbarung hatte.

Strich einer Sekretärin

Weil der frühere Bundesliga-Torschützenkönig bei seinem Wechsel nach Rom aber einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hat, in dem er den Verein von allen Forderungen freistellt, bleibt die nachträglich erhobene Millionenforderung samt 200 000 Euro Säumniszuschlag nun an dem Fußballer hängen. Schön für den FCB, der sich das Geld gespart hat.

Er ist damit Nutznießer eines Strichs, den eine Vereins-Sekretärin beim Ausfüllen eines Meldeformulars im Feld mit der Frage nach der Religionszugehörigkeit gemacht hatte. Zuvor soll sie den römisch-katholischen Italiener gefragt haben, ob er demnächst heiraten wolle. Als der "Nein" sagte, soll sie erklärt haben: "Dann ist das mit der Religion auch egal." Strich.

Senatsvorsitzender Johannes Nagorsen stellte am Mittwoch gleich zu Anfang fest: "Ohne den FC Bayern wird ein Vergleich wohl nicht gehen." Vorgeschlagen hatte das Gericht folgende Lösung: Die beklagten Steuerberater bezahlen 925 000 Euro an Toni. Und der tritt im Gegenzug seine denkbaren Ansprüche gegen den FCB an die Berater ab - die könnten so versuchen, ihrerseits den FCB in Regress zu nehmen.

Auch wenn Bayern-Anwalt Georg Jaeger solche Ansprüche vehement in Abrede stellt, hält Steuerberater-Anwalt Michael Lauterbach diese nach wie vor für möglich. Das weist auch das Gericht nicht von der Hand: Welche Hinweise der Verein ausländischen Spielern auf die deutsche Kirchensteuer erteilen müsse, könnte sogar den Bundesgerichtshof interessieren, meint der Senat. "Es ist ein großer Fall und der BGH wird das Urteil mit Interesse lesen", orakelte der Vorsitzende.

Vollstreckungsankündigung gegen Luca Toni

Beklagten-Anwalt Lauterbach stellte auch die Frage, ob Toni seine Steuerschulden überhaupt bezahlen wolle. Toni-Anwalt Berthold Gaede erklärte daraufhin, es gebe bereits eine Vollstreckungsankündigung gegen seinen Mandanten.

Das Gericht erläuterte, dass nicht gezahlte Kirchensteuer kein Straftatbestand sei. Lauterbach warf auch noch die Frage auf, ob Toni zur Schadensminderung den FCB vor dem Arbeitsgericht verklagen müsste.

Auf all diese offenen Fragen erwarten die Beteiligten nun Antworten, die das Gericht in seinem Urteil am 23. Dezember geben soll.

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Quelle:
SZ vom 12.11.2015
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