Süddeutsche Zeitung

Streit um Bahnstrecke:Rattern statt Ruhe

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Mit Tempo 60 rauschen die Güterzüge auf dem Bahn-Nordrings entlang - und rauben Anwohnern den Schlaf. Eigentlich hat das Münchner Landgericht die Deutsche Bahn bereits dazu verdonnert, etwas gegen den Lärm zu unternehmen. Passiert ist bislang aber nichts - das hat auch kuriose Gründe.

Von Marco Völklein

Die lärmgeplagten Anwohner des Bahn-Nordrings können hoffen, in Zukunft etwas ruhiger zu schlafen. Das Münchner Landgericht hat die Deutsche Bahn vor Kurzem dazu verdonnert, die Güterzüge auf der Strecke langsamer fahren zu lassen und so die Anrainer besser vor Lärm zu schützen, zumindest in der Nacht. Der Frankfurter Fachanwalt Matthias Möller-Meinecke hat das Urteil für vier Kläger aus Trudering und Riem erstritten. Es gilt für den gesamten Nordring, der intern als "Eisenbahnstrecke 5560" geführt wird. Und der sich von Olching durch den Münchner Norden über Englschalking und Daglfing bis Trudering zieht.

Momentan allerdings rauschen die Güterzüge weiter mit Tempo 60 auf dem Nordring entlang. Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Bahn hat Berufung eingelegt (Aktenz. 10 O 2798/10). "Wir wollen das grundsätzlich klären", sagt ein Konzernsprecher. Denn die Sache ist kurios: Die Bahn konnte dem Gericht keine Betriebsgenehmigung für die Strecke vorlegen. Diese sei "wohl in den Kriegswirren verloren gegangen", sagt der Sprecher. Auch das Eisenbahnbundesamt fand in seinen Archiven nichts dazu.

Das Gericht entschied daraufhin, dass die Strecke somit auch nicht als Bestandsstrecke zu werten sei, sondern quasi als Neubau. Und bei einer solchen Neubaustrecke haben die Anwohner ein verbrieftes Recht darauf, ausreichend vor dem Lärm der vorbeiratternden Züge geschützt zu werden. Anwalt Möller-Meinecke wertet das Urteil daher als "bahnbrechend", weil es wohl "einige Strecken in Deutschland" gibt, für die der Konzern keine Betriebsgenehmigung vorlegen kann. Der Bahnsprecher bestätigt das - ohne aber zu sagen, wie viele Strecken das genau sind.

Lärm reduzieren, egal wie

Nun wird der Fall der nächsten Instanz vorgelegt, dem Oberlandesgericht. Aber selbst wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, bleibt offen, ob die Bahn tatsächlich mit einer Senkung des Tempos darauf reagiert. Sie könnte zum Beispiel auch die Schienen häufiger schleifen oder spezielle Schwellen verlegen lassen, um den Lärm zu mindern.

Das Gericht hat den Konzern nur dazu verurteilt, "es zu unterlassen, von der Eisenbahnstrecke 5560 aus auf das Wohneigentum der Kläger mit Betriebslärm einzuwirken", der über dem Grenzwert liegt. Bei Zuwiderhandlungen droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Zudem ist die Bahn "dem Grunde nach verpflichtet, den Klägern den Schaden zu ersetzen".

Für Möller-Meinecke ist indes klar, dass die Bahn gar nicht darum herumkommen wird, das erlaubte Tempo für die Güterzüge von jetzt 60 auf 30 Stundenkilometer zu beschränken, sollte das Oberlandesgericht das Urteil bestätigen. Denn das sei "das einzige kurzfristig verfügbare, aber auch wirksame Instrument" zum Lärmschutz. Entscheidend sei zudem, dass das Gericht den Anwohnern ein Anrecht auf "aktiven" Lärmschutz zugesprochen habe. Und nicht auf "passiven" Schutz, was in der Regel nur den Einbau von Schallschutzfenstern meint. Beim aktiven Lärmschutz indes muss die Bahn direkt an der Quelle ansetzen, um die Belastung zu mindern.

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SZ vom 28.08.2014
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