Süddeutsche Zeitung

Landkreis Starnberg:Das verschwundene Gold

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Ein Ingenieur bestellt drei Barren im Wert von fast 27 000 Euro bei einem Händler. Doch das Paket kommt bei ihm nicht an. Nun klagt der Mann auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Von Andreas Salch, Starnberg

Die wertvolle Lieferung ist weg, einfach weg: drei Goldbarren zu je 250 Gramm im Wert von seinerzeit insgesamt 26 740,74 Euro. Im Sommer 2018 hatte ein Ingenieur eines Biotechnologie-Unternehmens in Rheinland-Pfalz das Gold bei einem Edelmetallhändler aus dem Landkreis Starnberg bestellt. Kurioserweise gibt es für die Lieferung der drei Barren sogar eine Empfangsbestätigung. Sie ist unterzeichnet. "Diese Unterschrift gehört nicht mir", sagt jedoch der Ingenieur, der am Dienstag vor dem Landgericht München II den Edelmetallhändler in einem Zivilverfahren auf "Rückabwicklung des Kaufvertrags" verklagt hat. Darüber hinaus fordert er 4252,26 Euro von der Firma. Das entspreche dem "verlorenen Gewinn", den er mit dem Verkauf der drei Barren später hätte machen können.

Dass er die drei Goldbarren, die er Anfang Juli 2018 online geordert hatte, gar nicht geliefert bekam, war dem Ingenieur erst zwei Monate später aufgefallen. Als Grund dafür nannte er seinen stressigen Job. Im Sommer 2018 habe er täglich bis 21.30 Uhr gearbeitet, auch am Wochenende. Nachdem er bemerkt habe, dass er die drei Barren nicht erhalten hatte, habe ihm der Edelmetallhändler aus dem Landkreis Starnberg zugesichert, er bekomme eine "entsprechende Auszahlung", in Höhe des Gold-Wertes. Doch dann habe das Unternehmen ganz davon "Abstand genommen, überhaupt etwas zu zahlen", berichtet der Kläger dem Vorsitzenden der 9. Kammer am Landgericht München II, Richter Florian Lindemann. Bereits bei seiner ersten Bestellung von vier Goldbarren bei der selben Firma sei nicht alles glatt gelaufen, monierte der Ingenieur.

Wenige Tage vor der verschwundenen zweiten Lieferung habe er bei dem Edelmetallhändler vier Goldbarren á 250 Gramm zum Preis von insgesamt 34 563,12 Euro bestellt. Angeblich war vereinbart worden, dass dem Ingenieur die teure Fracht persönlich übergeben werde. Doch stattdessen sei sie im Warenlager des Biotechnologie-Unternehmens gelandet. Er sei "richtig sauer" gewesen, sagte der Ingenieur vor Gericht. Er habe den Edelmetallhändler aus dem Landkreis Starnberg damals sofort angerufen und ihm erklärt, es gehe nicht an, dass seine Bestellung im Hauptlager des Unternehmens, in dem er arbeite, abgegeben werde. Sie könne doch gestohlen werden. Bei der Übergabe der zweiten Sendung, einer "Premium-Zustellung", sollte es dann besser laufen als bei der ersten. Doch die zweite Sendung wurde vermutlich ebenfalls bei der Warenannahme der Firma in Rheinland-Pfalz abgegeben. Unterzeichnet hat sie merkwürdigerweise ein Mitarbeiter, der sich Sommer 2018 in Elternzeit befunden haben soll.

Dessen Nachfolger konnte sich bei seiner Vernehmung am Dienstag nicht daran erinnern, eines der Pakete des Edelmetallhändlers entgegengenommen zu haben. Mittlerweile, so der Zeuge, werde wegen der verschwundenen Goldbarren bei der Warenannahme des pfälzischen Unternehmens jedes Paket gezählt. Vor dem Vorfall habe jeder Zugang zum Warenlager gehabt, "von der Putzfrau bis zum Handwerker und jedem Mitarbeiter der Firma". Der Anwalt des beklagten Edelmetallhändlers kann sich ein Schmunzeln nicht verkneifen. Es sei auch vorgekommen, dass Zusteller Ware "einfach vor die Türe stellte", so der Zeuge. Der beklagte Edelmetallhändler will ein Urteil in der Sache und beantragt, die Klage des Ingenieurs abzuweisen. Ein Termin, in dem der Vorsitzende der 9. Kammer ein Urteil verkünden wird, steht bislang noch nicht fest.

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SZ vom 19.08.2020
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