Süddeutsche Zeitung

Spekulationen über Gesundheitszustand:Schumacher klagt gegen Klatschpresse

Lesezeit: 1 min

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Gibt es eine Spezial-Therapie für Michael Schumacher, und redet er schon wieder mit seiner Frau? Wegen Spekulationen dieser Art hat Corinna Schumacher im Namen ihres Mannes am Landgericht München I gleich gegen drei Promi- und Klatschblätter geklagt, darunter die Bunte - mit Erfolg. Die Pressekammer hält diese Form der Berichterstattung in wesentlichen Punkten für unzulässig und hat sie untersagt: Der ehemalige Rennfahrer, der sich 2013 bei einem Ski-Unfall lebensgefährliche Kopfverletzungen zugezogen und lange Zeit im Koma gelegen hatte, werde auf diese Weise "seiner Privatheit entrückt und Gegenstand spekulativer Hoffnung und voyeuristischer Betrachtung".

"Manchmal schlägt er die Augen auf", hatte die Bunte behauptet. "Er spürt wieder Corinnas Liebe." In solch einer Berichterstattung sieht das Gericht "ein deutliches Überwiegen eines breiten Voyeurismus". Schumachers Umfeld habe alle denkbaren Vorkehrungen getroffen, ihn in seiner Versehrtheit dem öffentlichen Blick zu entziehen. Doch die Berichterstattung beginne gleichsam die Situation des Klägers an seinem Krankenlager nachzuzeichnen.

Spekulationen über angebliche "Spezial-Therapie"

Ähnlich sehen die Richter einen Bericht aus der Freizeit-Revue. "Wunderbare Nachrichten. Seine ersten Worte geben so viel Hoffnung", hatte das Blatt behauptet. Er könne "offenbar schon bruchstückhaft sprechen". Schumacher werde so als besonders hilf- und schutzloser, in seinen Fähigkeiten dramatisch eingeschränkter Mensch gezeichnet und auf diese Weise der Öffentlichkeit präsentiert, sagt das Gericht. Dadurch werde der Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht und die Verletzung seiner Würde "umso mehr verstärkt".

Die Illustrierte Freizeit-Spaß hatte laut Schlagzeile eine "Spezial-Therapie enthüllt". Tatsächlich wurde bloß das Interview mit einem Arzt aus Baden über Möglichkeiten und Aussichten einer Reha-Behandlung für Koma-Patienten wiedergegeben. Der Leser müsse die Schlagzeile so verstehen, meint das Gericht, dass hier eine speziell für Schumacher entwickelte Therapie offengelegt werde. Grundsätzlich verletze die Aussage "Michael Schumacher - Spezial-Therapie enthüllt" das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen.

Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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Quelle:
SZ vom 10.07.2015
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