Rechtsradikale spielen "Paulchen Panther":Empörend, aber nur schwer zu bestrafen
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Nachdem Neonazis bei einem Umzug in München die "Paulchen Panther"-Melodie gespielt haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Doch die bewusste Provokation ist strafrechtlich nur schwer zu fassen. Politiker reagieren empört, die Polizei verteidigt hingegen ihr Vorgehen.
Annette Ramelsberger und Bernd Kastner
Die Melodie ist eingängig und bis vor ein paar Monaten hörte sie sich frisch, frech und fröhlich an: der Titelsong der Serie von Paulchen Panther. Doch seit die rechtsterroristische Vereinigung "National-Sozialistischer Untergrund" (NSU) sie als Begleitmelodie für ihr Bekennervideo wählte und sich brüstete, zahlreiche Morde begangen zu haben, ist die einst so nette Melodie nicht mehr harmlos. Wenn sie auf einer Neonazi-Kundgebung wie am Samstag in München gespielt, ist klar, was damit gesagt werden soll: dass man sich den Mördern der NSU verbunden fühlt.
Doch strafrechtlich ist das schwer zu fassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zwar wegen des Paragraphen 140 Strafgesetzbuch "Belohnung und Billigung von Straftaten". Darin heißt es, dass mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird, der "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften " ein Verbrechen billigt.
Öffentlich war das Abspielen des Paulchen-Panther-Liedes auf jeden Fall, auf einer Versammlung auch und der öffentliche Frieden könnte angesichts der Empörung über die rechtsradikalen Morde durchaus gestört sein. Das Problem ist nur: Das Lied selbst ist nicht strafbar. Ganz anders als zum Beispiel das Horst-Wessel-Lied, das Kampflied der Nationalsozialisten, das bis heute in der Bundesrepublik verboten ist.
Das Paulchen-Panther-Lied nützen Neonazis nur als Chiffre - so wie sie auch die Zahlen 1 und 8 als Chiffren nützen: 1 für A und 8 für H. Da gibt es dann die Zusammensetzung AH - für Adolf Hitler oder auch HH - für Heil Hitler. Aber diese Zahlen und auch die Kombinationen daraus sind natürlich nicht verboten: Nur weil die Neonazis die Zahlen für sich nutzen, kann man nicht Teile des Alphabets verbieten Ähnlich könnte das auch bei dem Paulchen-Panther-Lied sein: Jeder weiß, was gemeint ist, jeder ist empört über die offensichtliche Anspielung. Aber strafbar ist es vermutlich nicht.
"Bewusste Verhöhnung der Opfer"
Rathauspolitiker reagierten empört. Siegfried Benker, Fraktionschef der Rathaus-Grünen, forderte, das Abspielen des "Paulchen Panther"-Liedes als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu werten, oder zumindest als Werbung für diese. "Das Abspielen stellt eine bewusste Verhöhnung der Opfer und eine Unterstützung der Mörder dar." CSU-Stadtrat Marian Offman sagte: "Es ist nur schwer zu ertragen, dass unser Rechtsstaat den Neonazis - in ihrer Mitte ein Münchner Stadtrat - mit dieser offensichtlichen Haltung beherzt den Weg durch unsere Stadt bahnen muss."
Die Polizei verteidigte hingegen ihr Vorgehen vom Samstag. Laut Sprecher Wolfgang Wenger habe die Einsatzleitung keine Handhabe gehabt, nach dem Abspielen des Panther-Liedes die ganze Demonstration aufzulösen. Man dürfe nicht wegen der Tat einer Person die gesamte Gruppe bestrafen, dies sehe das Versammlungsrecht so vor.
Wenger räumte ein, dass die Polizei schon am Stachus auf Knüppel in den Händen diverser rechtsextremer Demonstranten aufmerksam gemacht worden sei. Man habe dann "zeitnah" reagiert und einen Demonstranten am Sendlinger Tor festgenommen, wo eine Zwischenkundgebung stattfand. Jemanden während des Zuges herauszugreifen, sei jedoch immer problematisch.