Süddeutsche Zeitung

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit:Psychisch kranker Sohn soll Vater erwürgt haben

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Aus dem Gericht von Susi Wimmer

Es ist ein schlimmes Verbrechen, ein Mann tötet seinen Vater, verletzt seine Mutter, offenbar weil er psychisch krank ist. Nun wird der Fall vor der ersten Schwurgerichtskammer am Landgericht München I verhandelt. Aus Gründen des Persönlichkeitsrechts wolle man die Öffentlichkeit davon ausschließen, sagt Richter Michael Höhne.

Hinter verschlossenen Türen also wird die erste Strafkammer die Beweisaufnahme gegen einen 43 Jahre alten Mann eröffnen, der fast auf den Tag genau vor einem Jahr in Ottobrunn seinen Vater erwürgt und seiner Mutter im Gerangel den Arm gebrochen haben soll, ehe ihn die Polizei festnahm. In dem Prozess wird es darum gehen, ob der Münchner wegen einer paranoiden Schizophrenie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und auf unbestimmte Zeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll.

Die Ermittlungsbehörden gehen bisher von folgendem Sachverhalt aus: Der berufsunfähige 43-Jährige wohnte im Haus seines Bruder in Hohenbrunn und zündete dort am frühen Morgen des 29. November 2017 mehrere Taschentücher an, die er zuvor mit Spiritus getränkt hatte. Dann fuhr er gegen 4.30 Uhr nach München. In dem Haus wohnen mehrere Parteien, verletzt wurde niemand, die Feuerwehr löschte den noch verbliebenen Schwelbrand.

Gegen Abend, so der Stand der Ermittlungen, klingelte der Mann an seinem Elternhaus in Ottobrunn, lediglich der Vater war zu Hause. Der Sohn lotste den 76-Jährigen in den Keller in dessen Arbeitszimmer. Der Vater, der durch die Polizei bereits von dem Brand erfahren hatte, wollte den Sohn überreden, sich freiwillig in stationäre Behandlung zu begeben. Im anschließenden Streit darüber soll der 43-Jährige seinen Vater erwürgt haben - das werten die Ermittler als Mord. Nach der Tat verließ er das Haus.

Die Mutter kehrte gegen 20 Uhr heim und fand ihren Mann leblos im Keller liegend vor. Sie wählte sofort den Notruf und bat um Hilfe. In diesem Augenblick kehrte der Sohn wieder in das Haus zurück. Er soll auch ihr befohlen haben, in den Keller mitzukommen. Die 73-Jährige weigerte sich und im Gerangel brach ihr der Sohn den Arm. Schließlich soll sie freiwillig mit ihm in das Arbeitszimmer gegangen sein, wo ihr toter Ehemann lag. Dort warteten beide, bis Notarzt und Polizei kamen.

Das Gericht hat fünf Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird am 11. Dezember erwartet.

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Quelle:
SZ vom 29.11.2018
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