Süddeutsche Zeitung

Vor Gericht:Prozess um Bombenbau hat begonnen

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Vor der Staatsschutzkammer am Landgericht München I hat der Prozess gegen einen angeblich islamistisch motivierten Bombenbauer begonnen. Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft dem 29-jährigen mutmaßlichen Salafisten Nidal A. vor, sich im Internet eine "Anleitung zur Herstellung des hochexplosiven Sprengstoffs Triacetonperoxid", kurz TATP, besorgt zu haben. Zudem soll der Familienvater aus Untergiesing-Harlaching geplant haben, "in absehbarer Zeit in Deutschland einen Sprengstoffanschlag zu verüben". In einer Chatgruppe mit dem Namen "Wahrred Almu'menin" soll der 29-Jährige dazu im Juli 2017 geschrieben haben, er werde "Spione und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes umbringen".

Zum Auftakt des Prozesses bestritt Nidal A. sämtliche Vorwürfe, die ihm gemacht werden. Über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Adam Ahmed, ließ er erklären, dass er keinen Sprengstoffanschlag geplant habe. Ebenso sei er auch kein Anhänger der salafistischen Ideologie, wie es die Münchner Generalstaatsanwaltschaft behauptet. Der Salafismus ist eine extrem konservative Strömung des Islams. Seine Anhänger beziehen sich vor allem auf den Koran und verstehen ihn im wörtlichen Sinne. Sie sehen sich als Verfechter eines unverfälschten Islams. Reformen und jede Form von Modernisierung lehnen sie ab. Weitere Erklärungen zu den Vorwürfen aus der Anklage gab der Anwalt zunächst nicht ab.

Die Bauanleitung für eine Bombe und darüber hinaus Bestandteile von Sprengstoff und anderem Zubehör soll sich Nidal A. zwischen 2016 und 2017 beschafft haben. Bei einer Hausdurchsuchung im September 2017 fanden Ermittler der Kriminalpolizei neben einer angeblich von Nidal A. angefertigten handschriftlichen Skizze zur Herstellung des Sprengstoffs TATP auch Schwefelsäure, Metallkugeln und Feuerwerkskörper.

Nidal A. soll sich an IS-Video orientiert haben

Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge entspricht der dargestellte Herstellungsprozess auf der Skizze "eins zu eins" dem eines Propagandavideos der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat", das im Internet veröffentlicht wurde. Das Ziel von Nidal A. war laut Generalstaatsanwaltschaft ein terroristischer Anschlag im Sinne des Heiligen Kriegs. Aus diesem Grund legt sie dem 29-Jährigen unter anderem die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" zur Last.

Nach der Durchsuchung seiner Wohnung saß Nidal A. mehrere Monate in Untersuchungshaft. Im April vergangenen Jahres hob das Oberlandesgericht München den Haftbefehl jedoch auf und begründete dies damit, dass "kein hinreichender Tatverdacht" dafür bestehe, dass der Münchner "eine schwere staatsgefährdende Gewalttat" vorbereitet habe.

Wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe hatte sich Nidal A. bereits im Dezember vergangenen Jahres vor der Staatsschutzkammer am Landgericht München I verantworten müssen. Das Verfahren musste aus terminlichen Gründen abgesetzt werden, da die Verteidigung mehrere Beweisanträge sowie die Vernehmung von weiteren Zeugen beantragt hatte. Unter anderem verlangte Rechtsanwalt Adam Ahmed, dass die Kammer den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen als Zeugen hört. Für das neuerliche Verfahren sind sechs Verhandlungstage angesetzt.

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Quelle:
SZ vom 19.06.2019
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