Süddeutsche Zeitung

Prozess:Anhänger des "Fliegenden Spaghettimonsters" wollen keine Rundfunkbeiträge zahlen

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Von Stephan Handel

Die Macht eines Gottes erweist sich nicht zuletzt an der Fähigkeit, seine Anhänger vor Üblem zu bewahren. So gesehen, hat sich das "Fliegende Spaghettimonster" als nicht sehr hilfreicher Gott erwiesen: Es befreit seine Verehrer vermutlich jedenfalls nicht von der Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.

Das Fliegende Spaghettimonster - FSM - erfand der amerikanische Physiker Bobby Henderson im Jahr 2005. Damals hatten es die so genannten Kreationisten gerade geschafft, dass ihr Glaube, vor allem die Ablehnung der Evolution, gleichberechtigt neben den wissenschaftlich bewiesenen Wahrheiten an amerikanischen Schulen unterrichtet wird. Henderson behauptete, der Gott, der laut Kreationisten die Erde und alles auf ihr erschaffen hatte, eben jenes Fliegende Spaghettimonster sei - eine Religionspersiflage, um zu zeigen, wie unsinnig die Behauptungen der Fundamentalisten seien. Zwölf Jahre später benutzt Michael Wladarsch das Monster, um 17,50 Euro im Monat zu sparen.

Wladarsch, 55 Jahre alt, würde natürlich vehement bestreiten, dass es die Geldersparnis ist, die ihn Dienstagfrüh vor den siebten Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof führte. Er hat vielmehr im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag einen Paragrafen entdeckt, laut dem für Kirchen kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss. Wladarsch selbst ist Oberhaupt beziehungsweise Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit in München. Dessen Hauptanliegen ist zwar die Leugnung jeder nur möglichen Gott-Existenz. Gerade deshalb aber, so argumentiert Wladarsch, müsste sein Bund den Kirchen gleichgestellt werden.

Und weil die Mitglieder sich in seinem Büro in der Georgenstraße treffen, erklärte er dieses zu ihrer, naja - nicht Kirche, aber so etwas ähnliches. In der ersten Instanz wurde er aufgeklärt, dass es für die Kirchenhaftigkeit einen "religionstypischen Widmungsakt" braucht, eine Kirchweih also. Und so kam das FSM ins Spiel, tatsächlich vollführte irgendein dafür zuständiger Mensch ein Brimborium im Namen des FSM, womit das Büro nun als Kirche zu gelten habe. Das Verwaltungsgericht wies die Klage gegen den Gebührenbescheid des Bayerischen Rundfunks dennoch ab, so dass die Sache nun eine Instanz höher landete.

Es sieht, so viel lässt sich nach der gut einstündigen Verhandlung sagen, nicht gut aus für die Sache der Gottlosen. Denn Walter Häring, der Vorsitzende Richter, machte dem Kläger schnell klar, dass ein Unterschied besteht zwischen einem Sakralraum und einem Büro, der gelegentlich für etwas Gottesdienstähnliches benutzt wird - wenn eine Kirchengemeinde zum Beispiel zwischendurch mal den Gottesdienst im Pfarrheim feiert, gilt die Gebührenbefreiung dafür eben gerade nicht.

Die Gebührenbefreiung hänge sozusagen am Bauwerk

Da wurde es grundsätzlich beim Kläger Wladarsch: Seine Vereinigung verneine ja gerade die Existenz eines wie auch immer gearteten Gottes. Deshalb gebe es auch keine Riten und keine Gottesdienste - dennoch aber ein Bedürfnis nach Gemeinsamkeit bei den Mitgliedern. Er und sein Bund würden also "von dem Privileg ausgeschlossen", gerade weil sie ihr Ideal propagierten, ohne Gott zu leben.

Da traf er allerdings auf nicht sehr großen Widerhall beim Gericht - die Gebührenbefreiung hänge ja sozusagen nicht an der Institution, sondern am Bauwerk, meinte Häring: "Eine Religion, die keine Kirchen, Moscheen, Synagogen braucht, bekäme ja auch keine Befreiung." Der Gesetzgeber sei vielmehr davon ausgegangen, dass in Kirchen grundsätzlich kein Rundfunkempfang stattfinde - für eine "Mischnutzung" wie im Büro des Klägers treffe das nicht zu.

Wladarsch und sein Rechtsanwalt versuchten noch, eine andere Argumentation aufzubauen: Sehr wohl fänden in Kirchen andere Veranstaltungen als Gottesdienste statt, zum Beispiel Chorproben, Ausstellungen und auch ab und an Konzerte. Und die Kirchenbesucher hätten auch, wie das heute so ist, ihre Handys eingeschaltet, was eigentlich schon reicht für Rundfunkempfang. Darauf aber ließ sich das Gericht nicht ein - es wird seine Entscheidung am Freitag verkünden, und wenig Zweifel bestehen, dass Wladarsch die Gebühr bezahlen muss. Allerdings hat der sofort angekündigt, dass er den Rechtsweg weiter beschreiten will. Für die Zulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht allerdings muss sich das Fliegende Spaghettimonster dann noch einmal kräftig ins Zeug legen.

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Quelle:
SZ vom 31.05.2017
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