Süddeutsche Zeitung

Nach Urteil des Verfassungsgerichts:Haushaltssperre gefährdet den Bau neuer Wohnungen in München

Weil eine Förderung für genossenschaftliches Wohnen gestoppt wurde, befürchtet der bayerische Branchenverband negative Auswirkungen auf geplante Projekte - auch der neue Stadtteil Freiham könnte betroffen sein.

Die Haushaltssperre des Bundes trifft auch den Wohnungsbau in München. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW) meldete am Dienstag, dass in der Landeshauptstadt und in Augsburg insgesamt 561 geplante Wohnungen gefährdet seien. Grund sei, dass die staatliche Förderbank KfW ein erst 2022 ins Leben gerufenes Förderprogramm für genossenschaftliches Wohnen gestoppt hat.

Abgesehen davon fürchtet der Verband, dass auch weitere Wohnungsbauvorhaben wackeln. So stünden im neuen Münchner Stadtteil Freiham Grundstücke für 525 Genossenschaftswohnungen unmittelbar vor der Ausschreibung. "Wie es damit angesichts des KfW-Programmstopps weitergeht, steht in den Sternen", sagte Verbandsdirektor Hans Maier.

Über das Förderprogramm 134 vergab die KfW zinsgünstige Darlehen bis zu 100 000 Euro pro Haushalt, die ausschließlich zum Kauf von Genossenschaftsanteilen für eine selbst genutzte Wohnung verwendet werden durften. "Mit sofortiger Wirkung können bis auf Weiteres in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Produkt "Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)" keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden", heißt es auf der KfW-Webseite.

Fehlen diese KfW-Darlehen, können sich viele Interessenten nach Einschätzung Maiers den Einstieg in eine Wohnungsgenossenschaft nicht mehr leisten. Der Förderstopp für das genossenschaftliche Wohnen sei ein "verheerendes Signal", kritisierte der Verbandschef. Im VdW sind hauptsächlich Genossenschaften, kommunale Wohnungsgesellschaften und andere gemeinwohlorientierte Unternehmen Mitglied. Die Haushaltssperre ist Folge eines kürzlichen Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das den finanziellen Spielraum des Bundes bei der Neuverschuldung einschränkt.

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