Süddeutsche Zeitung

Landgericht München:Vergewaltigung bei Sadomaso-Sexspielen - zweieinhalb Jahre Gefängnis

Der 39-jährige Angeklagte und das Opfer hatten sich zuvor mehrfach zu Rollenspielen getroffen. Bei einer Begegnung setzte sich der Mann jedoch laut Urteil über die Grenzen der Frau hinweg.

Ein 39-Jähriger hatte bei Rollen- und Fesselspielen das eindeutige Stoppzeichen der Frau ignoriert - das Landgericht München II verurteilte ihn deshalb nun wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Täter und Opfer hatten sich zuvor mehrfach einvernehmlich zum Ausleben sexueller Fantasien getroffen. Bei "Rapegames" setzten sie in Rollenspielen Vergewaltigungsszenarien um. Bei einem der Treffen jedoch setzte sich der Mann laut Mitteilung des Gerichts über die Grenzen der Frau hinweg.

Als Sicherheitsvorkehrung hatten die beiden nämlich ein sogenanntes Safeword vereinbart: Der Mann sollte sofort aufhören, wenn die Frau "schwarzes Herz" sagt. Bei einem Treffen in Egling (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) im Jahr 2022 hielt sich der 39-Jährige auch zunächst an diese Regel, als die Frau das Safeword nutzte - um sie anschließend aber erneut zu fesseln und sie trotz des wiederholten Stopp-Signales mit einer Peitsche zu schlagen und zu vergewaltigen.

Der Angeklagte hatte im Prozess die Vorwürfe eingeräumt und im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs auch Schmerzensgeld an die Frau gezahlt. Doch weil er ein besonderes Vertrauensverhältnis ausgenutzt habe, sei angesichts der konkreten Tatumstände keine Bewährungsstrafe mehr vertretbar gewesen, führte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil vom vergangenen Freitag aus.

Das Urteil wegen besonders schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können bis zum 20. Oktober Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren.

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