Süddeutsche Zeitung

Prozessbeginn in München:Pfleger wegen sechsfachen Mordes angeklagt

Lesezeit: 3 min

Von Kassian Stroh

Grzegorz W. war erst ein paar Stunden im Haus des 87-Jährigen in Ottobrunn bei München, da hatten die beiden das erste Mal Streit. So heftig, dass der alte Mann die Polizei rief. Die kontrollierte den Polen und bemerkte, dass er schon einmal wegen Diebstahls gesucht worden war. Da sei W. schnell klar gewesen, dass er nicht länger in Ottobrunn bleiben werde, wo er eigentlich als Hauspfleger für den 87-Jährigen engagiert worden war, so steht es in der Anklage gegen W. Keine drei Tage später, am Rosenmontag 2018, habe er mitten in der Nacht dem schlafenden Mann Insulin gespritzt, so viel, dass der in einen lebensbedrohlichen Unterzucker geriet. W. habe ihm dann den Schlüssel zum Arbeitszimmer abgenommen, dort 1230 Euro, eine EC-Karte und Schmuck gefunden und eingepackt - und schließlich zum Schein den Pflegenotruf alarmiert. Zu helfen aber war dem 87-Jährigen nicht mehr, er war tot.

An diesem Dienstag beginnt in München der Prozess gegen Grzegorz W., den Hilfspfleger, der für eine der schlimmsten deutschen Mordserien der vergangenen Jahre verantwortlich sein soll. Sechs Morde legt ihm die Staatsanwaltschaft zur Last, drei versuchte Morde, drei Fälle einer gefährlichen Körperverletzung, dazu noch Diebstahl oder Raub, begangen in ganz Deutschland. Hier hatte der heute 38-Jährige in den Jahren 2015 bis 2018 mindestens 68 Senioren betreut, etwa ein Drittel davon in Bayern.

Der Fall in Ottobrunn war dabei der letzte: Bei der Leichenschau wurde der Arzt wegen mehrerer Einstichstellen stutzig, W. wurde noch am selben Tag festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Im Zuge der Ermittlungen kamen immer mehr Fälle ans Tageslicht, per Öffentlichkeitsaufruf versuchte die Polizei, möglichst viele Einsatzorte W.s herauszufinden.

Folgt man den Vorwürfen der Anklage, so ist das Vorgehen in Ottobrunn typisch, da W. hier wie in den anderen Fällen auch aus Habgier gehandelt habe. Zugleich fällt der Fall aber auch aus der Reihe der insgesamt zwölf Taten, die in der Anklage aufgeführt werden. Denn meist soll der Pfleger auch aus einem fürchterlich banal klingenden Grund getötet haben: Um den jeweiligen Haushalt schnell wieder verlassen zu können, ohne sich an Kündigungsfristen halten oder Vertragsstrafen zahlen zu müssen.

Zum Beispiel beim ersten Fall: Im April 2017 wurde W. laut Anklage als Pfleger für einen 77-Jährigen in Schleswig-Holstein gebucht. Er zog ein, merkte aber bald, dass das schwer werden dürfte mit seinem eigentlichen Plan, die jeweiligen Häuser oder Wohnungen in Ruhe nach Stehlenswertem zu durchsuchen. Denn mehrfach am Tag schaute Besuch vorbei, der erste Stock war an Monteure vermietet - ein ständiges Kommen und Gehen. Zudem musste W. mehrmals pro Nacht aufstehen, um den 77-Jährigen zu versorgen; dabei war er der Ansicht, Recht auf acht Stunden Nachtschlaf zu haben. W. wollte sofort wieder weg, so die Staatsanwaltschaft.

Die reguläre Kündigungsfrist hätte zwei Wochen betragen; nicht aber für den Fall, dass der alte Mann ins Krankenhaus gekommen wäre, dann wäre ja kein 24-Stunden-Pfleger zu Hause mehr nötig gewesen. W. spritzte auch in diesem Fall Insulin, so die Anklage, der Mann starb an Unterzuckerung und W. reiste noch am selben Tag nach Polen zurück. Wertsachen hatte er nicht gefunden, er nahm aber ein paar Putzmittel, Klopapier und Parfum mit.

Habgier, Rachsucht und Ärger über die ihm anvertrauten Pflegebedürftigen, zu wenig Nachtruhe, zu viel Kontrolle seiner Arbeit, und vor allem nichts zu stehlen - aus diesen Gründen soll W. laut Staatsanwaltschaft immer wieder getötet haben. In zwei Fällen auch aus Wut darüber, weil es im Haus kein Internet gab. Das Insulin und einen Pen zum Spritzen hatte W., da er selbst an Diabetes Typ II erkrankt ist.

Seit Mai 2015 war der Pole als ungelernte Pflegehilfskraft im Rahmen einer häuslichen 24-Stunden-Betreuung in Deutschland tätig. Er hatte einen Pflegekurs absolviert und wurde vor allem über polnische und slowakische Agenturen nach Deutschland vermittelt, wo er in den Häusern der zu Pflegenden einzog. Wegen Vermögensdelikten saß W. bis 2014 in mehreren polnischen Gefängnissen ein.

Von den zwölf Fällen in der Anklage ist einer besonders tragisch: Die Tochter eines der mutmaßlichen Opfer von W. erstattete bereits im Frühjahr 2017 Anzeige. Sie vermutete, W. habe ihrem 91-jährigen Vater Insulin verabreicht. Doch die Ermittler der Kriminalpolizei Essen gingen diesem Verdacht nur halbherzig nach, der Hilfspfleger wurde nicht vernommen. Erst als nach dem Todesfall von Ottobrunn immer neue Fälle bekannt wurden, wurden drei Polizisten in Essen suspendiert und zwei weitere versetzt.

Der Prozess gegen Grzegorz W. wird voraussichtlich bis mindestens Ende Mai 2020 dauern, das Landgericht München I hat dafür bislang 39 Verhandlungstage angesetzt. Wie seine Pflichtverteidigerin, die Münchner Rechtsanwältin Birgit Schwerdt, angekündigt hat, wird Grzegorz W. vor Gericht nichts zu den Vorwürfen sagen.

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