Wiederaufnahmeantrag abgelehnt:Kein neuer Prozess um Mord an Parkhaus-Millionärin
Der Neffe des Opfers wurde 2008 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Schwurgericht hatte keine Zweifel, dass er seine Tante erschlagen hatte, um sich das Erbe zu sichern.
Von Florian Fuchs
Im sogenannten Parkhausmord wird das Verfahren nicht neu aufgerollt. Ein entsprechender Wiederaufnahmeantrag ist vom Oberlandesgericht München am Montag verworfen worden. Am 15. Mai 2006 war die damals 59 Jahre alte Unternehmerin Charlotte Böhringer in ihrer Münchner Wohnung erschlagen worden. Einen Tag später wurde sie dort tot aufgefunden.
Zwei Jahre später verurteilte das Landgericht München den Neffen der Parkhaus-Millionärin in einem Indizienprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes. Das Schwurgericht hatte keine Zweifel, dass er im Mai 2006 die Millionärin in deren Wohnung erschlagen hatte, um sich das Erbe zu sichern. Der junge Mann habe die Enterbung durch die Tante gefürchtet, nachdem diese herausgefunden hatte, dass er das von ihr bezahlte Jura-Studium abgebrochen hatte.
Der Verurteilte hatte stets seine Unschuld beteuert. Eine Revision zum Bundesgerichtshof und eine Verfassungsbeschwerde blieben aber ebenso erfolglos wie ein erster Wiederaufnahmeantrag am Landgericht Augsburg.