Süddeutsche Zeitung

Nahverkehr:MVV-Abos zu spät zugestellt

Lesezeit: 1 min

Von Andreas Schubert

Für MVV-Kunden, die ein Jahresabo besitzen, das im September startet, könnte es dieses Jahr ein bisschen umständlich werden. Denn die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), die neben der Deutschen Bahn die Abo-Tickets vertreibt, hat dieses Jahr die Tickets ziemlich spät verschickt. Kommen die Tickets normalerweise zwei Wochen vor Start eines neuen Abo-Jahres, werden sie in den Sommerferien etwas früher verschickt. Der Grund: Wer in den Urlaub fährt - die meisten fahren für zwei Wochen -, soll die Tickets früh genug bekommen, damit er oder sie zum Monatsbeginn das Abo-Ticket für den Weg zur Arbeit nutzen kann.

Nun gibt es aber viele, die in den letzten beiden Wochen vor September verreist sind und vergeblich auf ihre Tickets gewartet haben. Der Versand durch die MVG klappte nach deren Angaben aus "logistischen Gründen" diesmal nicht frühzeitig. Das Problem: Während persönliche Abos ganz normal im Briefkasten landen, werden übertragbare Abos per Einschreiben versandt - ist ja auch ein paar Hundert Euro wert so ein ganzer Bogen Monatskarten. Wer aber nicht daheim ist, kann die Karten nicht entgegennehmen. Weil die Sendung aber innerhalb von sieben Tagen bei der zuständigen Postfiliale abgeholt werden muss, gehen die Tickets dann an die MVG zurück.

Nun sagt die MVG: Kein Problem, wenn Tickets nach einem erfolglosen Zustellungsversuch nicht von der Post abgeholt werden und an die Verkehrsgesellschaft zurückgehen, versuche man den Kunden telefonisch oder per Mail zu kontaktieren. Der Kunde könne dann wählen, ob er einen zweiten Zustellversuch wünscht oder die Karten direkt in einem MVG-Kundencenter abholen möchte.

Dürfen die Abo-Kunden dann am Montag, 2. September, noch bis 12 Uhr mit ihrem alten Ticket zum Kundencenter fahren? Dürfen sie. Die MVG teilt auf Anfrage mit, dass Zeitkarten seit der Einführung der gleitenden Isarcard zwar nur bis zum nächsten Tag, 12 Uhr, gültig sind. Angebote, die ausschließlich für Kalendermonate oder -wochen erhältlich sind, gelten weiterhin bis zum ersten Werktag, 12 Uhr. Den Abo-Kunden ist in diesem Fall zu wünschen, dass auch die Kontrolleure um die Gültigkeit des alten Monatstickets wissen. Denn damit, dass sie die Story vom Urlaub und dem zu spät zugestellten Abo-Ticket als Ausrede gelten lassen, ist eher nicht zu rechnen.

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Quelle:
SZ vom 21.08.2019
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