Süddeutsche Zeitung

Allach-Untermenzing:Stadtviertelpolitiker wollen Müllsünder härter zur Kasse bitten

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Denn im ganzen Münchner Stadtgebiet lassen immer mehr Menschen ihren Abfall einfach irgendwo liegen, so der Eindruck. Das Kreisverwaltungsreferat allerdings hält nichts von der Idee.

Von Anita Naujokat, Allach/Untermenzing

Zirka zwölf Kubikmeter Müll sind wieder beim diesjährigen Ramadama zusammengekommen. Mehr als vier Stunden lang haben Helferinnen und Helfer säckeweise Plastikteile, Scherben, Kippen, Sperriges in den Grünflächen gesammelt - und trotzdem sei man nicht fertig geworden, so eine Helferin. Müll auch an Bushaltestellen, Gleisen, Bahndämmen, S-Bahnstationen, Wertstoffinseln, entlang von Straßen, lauten vielerorts die Klagen. Die Vermüllung nehme flächendeckend im Münchner Stadtgebiet zu.

Ein wirksames Mittel dagegen versprechen sich Bürgerinnen und Bürger und der eine oder andere Bezirksausschuss von einem höheren Bußgeld und mehr Aufklärungsarbeit. Denn offensichtlich seien die Bußgelder nicht abschreckend und die Verfolgung von Zuwiderhandlungen bisher nicht genug, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hatte es der Bezirksausschuss in Allach-Untermenzing in seinem Antrag an das Kreisverwaltungsreferat - stellvertretend für Forderungen aus dem Stadtbezirk - begründet. Das Gremium in Feldmoching-Hasenbergl etwa unterstützte das Anliegen der Allacher und Untermenzinger, die Moosacher lehnten wegen mangelnder Zuständigkeit ab, und aus ähnlichen Gründen wie jetzt das Kreisverwaltungsreferat in seinem Antwortschreiben.

Nach Ansicht der Behörde liegen keine Defizite in der Ahndung festgestellter Ordnungswidrigkeiten und der Höhe der Bußgelder vor. Der bayerische Bußgeldkatalog "Umweltschutz" sei bereits sehr flexibel und inhaltlich gestaffelt, je nach Art der Verunreinigung, des Mülls, der Menge, Größe und des "Tatorts", heißt es im Antwortschreiben des Referats auf den Antrag. Dies versetze die Bußgeldstelle schon jetzt in die Lage, ihre Entscheidung zur Festsetzung der Geldbuße angemessen ausüben zu können. Grundsätzlich müsse die Geldbuße das übersteigen, was sich der Verursacher an Aufwendungen wie Entsorgungsentgelte oder Transportkosten einspare. Bei schweren Taten könnten aber auch höhere Geldbußen über die im Bußgeldkatalog vorgeschlagenen Richtwerte hinaus fällig werden.

Auch zeigten die bisher verhängten Bußgelder und Verwarnungen Wirkung: Bei allem, was unter Verstößen gegen die Reinhaltungsverordnung, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Grünanlagensatzung fällt, gebe es kaum Wiederholungstäter. Regelmäßig würden solche Vergehen von der Polizei, vom kommunalen Außendienst oder von der Grünanlagenaufsicht angezeigt. Zudem habe der Bayerische Landtag im Oktober vor zwei Jahren einen SPD-Antrag auf Erhöhung der Bußgelder gegen Umweltsünder in Städten und Gemeinden abgelehnt.

Schwierigkeiten bereitet es dem KVR hingegen vielmehr, den Übeltätern auf die Schliche zu kommen. Oftmals werde nur der Müll vorgefunden, nicht aber die dafür Verantwortlichen. So seien im Vorjahr lediglich 76 Anzeigen bei der Bußgeldstelle wegen Verstößen gegen die Reinhaltungsverordnung zur Anzeige gebracht worden. Im Übrigen verweist das KVR auf bestehende städtische Kampagnen, die versuchten, die Menschen für das Thema zu sensibilisieren und zu Eigeninitiative und Rücksicht aufforderten.

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SZ vom 14.09.2021
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