Süddeutsche Zeitung

47 000 Euro gefordert:Schönheitschirurg klagt gegen Jérôme Boateng - ohne Erfolg

Lesezeit: 2 min

Der Fußball-Star muss 4500 Euro zahlen, weil er einen Maserati gerammt hat. Schmerzensgeld und Verdienstausfall des Geschädigten erkennt das Zivilgericht aber nicht an.

Von Susi Wimmer

Klischeehafter könnten die Zutaten für diese Geschichte nicht sein: Ein berühmter Fußballer des FC-Bayern, ein Schönheitschirurg, ein Mercedes, ein Maserati - und alle zusammen in einen Unfall auf der Grünwalder Straße verwickelt. 47 000 Euro wollte der Arzt nach dem Auffahrunfall von Jérôme Boateng im Juni 2020 einklagen, er machte Blech- und auch gesundheitliche Schäden geltend.

Doch die 19. Zivilkammer am Landgericht München I billigte dem Kläger lediglich 4500 Euro für die materiellen Folgen zu. Denn der Arzt hatte erst einen Monat nach dem Crash wegen einer angeblichen Verstauchung der Halswirbelsäule und Taubheitsgefühlen an der Operationshand einen Kollegen aufgesucht.

Der Unfall ereignete sich an einem Sommertag im Juni 2020, also in der Zeit, als Boateng noch für den FC Bayern kickte, ehe er in der Saison 2021/22 zu Olympique Lyon wechselte. Boateng war mit seiner roten Mercedes-G-Klasse auf der Grünwalder Straße unterwegs, ebenso Schönheitschirurg Ludger M. mit seinem Maserati. So weit, so klar. Wie es zu dem Unfall kam, dazu gibt es unterschiedliche Meinungen.

Ludger M. sagte vor Gericht, er habe einen Müllwagen passiert, als gerade ein Arbeiter von der Standplatte sprang. Er habe aber in dem Augenblick in den Rückspiegel gesehen, weil sich ein rotes Auto rasend schnell genähert habe. Beim Anblick des Arbeiters sei er dann abrupt auf die Bremse getreten. Der Fußballer konnte offenbar nicht so schnell reagieren und fuhr auf. Beim Aussteigen, so der Schönheitschirurg, habe Boateng ihn auch noch unflätig beschimpft.

Boateng, der beim Prozess nicht persönlich anwesend war, ließ sich gegenüber dem Gericht ganz anders ein: Der Maserati habe ihn rechts überholt, sei vor ihm eingeschert, und als er gehupt und aufgeblendet habe, habe der Fahrer plötzlich eine Vollbremsung hingelegt.

Wer auffährt, ist schuld, befand die Kammer

Laut dem Maserati-Fahrer blieb es bei der Kollision nicht beim Blechschaden. Wochen später habe er an der rechten Hand, seiner Operationshand, ein Taubheitsgefühl verspürt und habe Operationen absagen müssen und dadurch finanzielle Einbußen erlitten. Im Klinikum rechts der Isar hätten Ärzte eine Verstauchung an der Halswirbelsäule festgestellt und eine Operation vorgeschlagen, die Ludger M. aber ablehnte. Die Beschwerden seien von selbst wieder vergangen, berichtete er.

Was den Crash anbelangt, kam die Zivilkammer zu dem Schluss, dass der, der auffährt, für den Verkehrsunfall verantwortlich sei, also Jérôme Boateng. Deshalb müsse er für die Pkw-Reparatur des Unfallgegners, ein Ersatzfahrzeug sowie für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten aufkommen.

Beim Schmerzensgeld sowie beim Anspruch auf Ersatz von Erwerbsschaden zeigte das Gericht dem Kläger aber die rote Karte. Zum einen sei nicht beweissicher feststellbar, dass der Arzt tatsächlich eine Verstauchung an der Halswirbelsäule erlitten hatte, ebenso wenig wie die Sensibilitätsstörungen an der rechten Hand. Ein Gutachten etwa komme zu dem Ergebnis, dass die gesundheitlichen Beschwerden nicht dem Unfall anzulasten seien. Hätte Ludger M. nach dem Unfall tatsächlich Schmerzen oder Einschränkungen erlitten, wäre zu erwarten gewesen, dass er sich unverzüglich zu einem Arzt begibt und nicht erst nach einem Monat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5550469
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.