Süddeutsche Zeitung

Maxvorstadt:Stadt untersagt Gorillas den Betrieb in der Lothstraße

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Lärm bis in die Nacht, zugeparkte Einfahrten und Fahrspuren: Nach massiven Protesten schreiten die Behörden ein. Der Lieferdienst könnte gegen den Bescheid klagen, äußert sich aber bisher nicht.

Von Ellen Draxel

Der Supermarkt-Lieferdienst Gorillas erhält keine Genehmigung für den Betrieb seines Auslieferungslagers an der Lothstraße 3. Der negative Bescheid wurde dem Unternehmen bereits zugestellt, überdies erließ die Stadt eine Nutzungsuntersagung. Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg wertet das auch als Erfolg seiner Arbeit. Das zuständige Planungsreferat hatte bereits im Juli in einer Beschlussvorlage erkennen lassen, wie es "aufgrund der problematischen Anlieferung" entscheiden würde.

Stadtteilvertreter aus Neuhausen und der Maxvorstadt hatten ebenso wie die Neuhauser Bürgerversammlung schon vor Monaten die sofortige Schließung des Logistikzentrums gefordert. Grund waren massive Anwohnerproteste. Fahrzeuge blockierten nahezu permanent Einfahrten und die Durchfahrt der Straße, hieß es, Busse und Feuerwehrautos kämen nicht mehr durch. Dazu komme Lärm und Abgase bis in die Nachtstunden. Er leide, erklärte ein Nachbar bei der Bürgerversammlung im Mai, inzwischen "unter massiven Schlafstörungen". Für eine sofortige Nutzungsuntersagung fehlten laut der Lokalbaukommission (LBK) anfangs jedoch die "erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen".

Zunächst musste anhand des Baugesetzbuches geprüft werden, ob sich das Vorhaben "nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die maßgebliche nähere Umgebung einfügt". Das tut es wohl nicht: Die Genehmigungsbehörde äußert "insbesondere Bedenken hinsichtlich der Betriebszeiten und der durch den Lieferverkehr bedingten Emissionen". Der Betrieb dürfe "nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen". Gespräche und Erörterungen habe es zwar gegeben, sie führten laut der LBK jedoch zu "keinem befriedigenden Ergebnis".

Bereits im Frühjahr hatte die Stadtverwaltung einen Antrag von Gorillas auf Nutzungsänderung eines Ladens an der Schwabinger Angererstraße abgelehnt - mit Verweis auf unzulässig lange Betriebszeiten, die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstießen. Das Lager sollte von sechs Uhr morgens bis Mitternacht offen haben. Im Gegensatz zur Auslieferungsfiliale an der Lothstraße war der Schwabinger Standort allerdings noch in der Planungsphase. Gorillas hat nun die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen den Bescheid einzulegen. Äußern will sich das Unternehmen dazu auf Nachfrage nicht.

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