Süddeutsche Zeitung

Urteil:Kein Lebkuchenherz für Hunde

Lesezeit: 1 min

Von Stephan Handel

Hunde aus München und anderswo müssen künftig auf eigens für sie angefertigte Lebkuchenherzen verzichten: Ein Naturkosthändler aus Ismaning hatte solche Herzen seit 2005 angefertigt und sie mit der Aufschrift "Ein Herz für Tiere" verkauft, für 3,90 Euro das Stück. Dann aber entdeckte die gleichnamige Zeitschrift für den Tierfreund das Konkurrenzprodukt und verklagte den Hersteller darauf, der Löschung der Marke zuzustimmen. Das Landgericht gab dem Verlag in einem am Dienstag verkündeten Urteil Recht.

Die Idee zu dem Hunde-Herz hatte Werner Höfler vor 15 Jahren, als bei einem Wiesn-Besuch ein Lebkuchenherz für die Oma gekauft werden sollte. Seine Tochter fand, dass doch auch der Familien-Labrador ein Mitbringsel verdient habe. Auf dem ganzen Oktoberfest war jedoch nichts zu kaufen, was einem Hund Freude gemacht hätte. So schuf Höfler das Herz aus Bio-Mehl, Bio-Karotten, Bio-Margarine, Bio-Eiern und Bio-Honig - vorne drauf klebt eine Oblate, auf der Motto und Beschreibung gleichermaßen stand: "Ein Herz für Tiere". Seine Erfindung ließ sich Höfler auch als Marke eintragen - allerdings, und das war der Fehler, unter der Rubrik "Tiernahrung".

Der Münchner Verlag, der die Zeitschrift gleichen Namens herausgibt, argumentierte nämlich, die Marke werde nicht beziehungsweise nicht ernsthaft genutzt - Tiernahrung sei ein Massengeschäft, und Höfler behauptet - ohne es handfest beweisen zu können -, dass er im Jahr vielleicht 500 seiner Herzen absetzt, in seinem Laden und auf Messen. Für Schutzwürdigkeit einer Marke ist jedoch eine ausreichende Nutzung erforderlich. Und Höfler habe mit seinen in Handarbeit hergestellten und im Einzelverkauf vertriebenen Herzen diese Grenze weit unterschritten: "500 Stück davon pro Jahr reichen nicht ansatzweise aus, um eine ernsthafte Benutzung für Tierfutter darzustellen, mit dem Milliardenumsätze im Jahr erzielt werden."

So wurde Höfler verurteilt, der Löschung seiner Marke zuzustimmen: "Bei Erzeugnissen des täglichen Massenkonsums", heißt es im Urteil, "bedarf es höherer Stückzahlen als bei teuren oder für eng begrenzte Abnehmerkreise oder in Einzelfertigung hergestellte Waren." Vor allem, so das Gericht, habe Höfler es versäumt, sein Backware als Nischenprodukt einzutragen - deshalb könne es auch den Luxus-Status nicht für sich beanspruchen, der niedrigere Absatzzahlen rechtfertigen würde: "Ein handgefertigter Hundekuchen für 3,90 Euro bleibt ein Hundekuchen, mag auch ein industriell gefertigter Hundekuchen billiger sein."

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4784627
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 05.02.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.