Süddeutsche Zeitung

Corona-Notbremse:Was in München ab heute gilt

Lesezeit: 1 min

Nachdem die Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Inzidenzwert von 100 lag, gelten von Mittwoch an verschärfte Regeln. Ein Überblick.

Weil der Inzidenzwert an mehreren Tagen hintereinander den Schwellenwert von 100 überschritten hat, greift von Mittwoch, 14. April, an in München die sogenannte Corona-Notbremse. Dies bedeutet:

Kontakte

Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person erlaubt. Die "wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften" bleibt zulässig, wenn diese Kinder aus höchstens zwei Hausständen stammen.

Ausgangssperre

Zwischen 22 und 5 Uhr darf die Wohnung nur aus wenigen Gründen verlassen werden. Zu diesen zählen die Berufsausübung, das Versorgen von Tieren, medizinische Notfälle, die Begleitung Sterbender.

Am Freitag kommt ein Alkoholverbot für die Partyspots Gärtnerplatz und Wedekindplatz hinzu. Der Krisenstab der Stadt hat beschlossen, dass dort künftig jeweils von 18 bis sechs Uhr kein Alkohol mehr getrunken werden darf. Diese Zeiten gelten von Freitag an auch für die Fußgängerzone im Zentrum. Am Viktualienmarkt herrscht weiter durchgehend Alkoholverbot.

Museen, Zoos, Gedenkstätten

Diese müssen schließen, wie auch die Objekte der Bayerischen Schlösserverwaltung.

Geschäfte

Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel (inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte), Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons. Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ("Click & Collect") ist zulässig. Terminshopping-Angebote ("Click & Meet") sind bei Vorlage eines negativen Tests zugelassen (max. 48 Stunden alter PCR- oder 24 Stunden alter Schnelltest). Märkte sind bis auf den Verkauf von Lebensmitteln, Pflanzen und Blumen untersagt.

Dienstleistungen

Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist - wie zum Beispiel Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe - sind untersagt. Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen angeboten werden.

Sport

Freizeit- und Amateursport ist nur kontaktfrei und unter Beachtung der Kontaktbeschränkung erlaubt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5263849
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.