Süddeutsche Zeitung

Alkoholverbot in München:Warten auf den Verwaltungsgerichtshof

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Zwei weitere Eilanträge gegen die städtischen Vorgaben, dass ab 23 Uhr auf öffentlichen Plätzen kein Alkohol mehr getrunken werden darf, liegen zunächst auf Eis.

Von Isabel Bernstein und Andreas Salch, München

Womit Beobachter gerechnet haben, ist nicht eingetreten: Es hat keine Flut an weiteren Eilanträgen am Verwaltungsgericht (VG) München gegen das nächtliche Alkoholverbot der Stadt gegeben. Nachdem das VG am Freitagnachmittag zugunsten eines Mannes entschieden hatte, der sich per Eilantrag gegen das öffentliche Alkoholverbot nach 23 Uhr gewandt hatte, folgten bis Montag lediglich zwei weitere Eilanträge mit demselben Ziel, wie ein Sprecher des VG am Montag auf Anfrage mitteilte. Eine Entscheidung sei noch in keinem der beiden Fälle ergangen. Nach Angaben des Sprechers wolle die zuständige Kammer erst abwarten, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz in der Sache entscheidet. Dies wird entweder am diesem Dienstag oder am Mittwoch geschehen.

Auch am Montag hielt sich die Inzidenz-Zahl oberhalb der kritischen Marke von 35, nämlich bei 35,81. Das bestehende Alkoholverbot verlängert sich damit allerdings nicht, es gilt ab dem Inkrafttreten für sieben Tage, also bis kommenden Freitag - vorausgesetzt, der Verwaltungsgerichtshof setzt es mit seiner Entscheidung nicht außer Vollzug.

Die Linke/Die Partei will es jungen Menschen indes ermöglichen, sich noch in diesem Sommer auf einigen Plätzen ohne Konsumzwang im Freien in kleinen Gruppen versammeln zu können. In einem Antrag an den Feriensenat ist die Rede von mindestens fünf Plätzen, die sich in der Nähe von beliebten Feierlocations wie dem Gärtnerplatz oder dem Elisabethplatz befinden und die kurzfristig mit Toilettenwägen, Abfalleimern, einfachen Sitzgelegenheiten und Pflanzentrögen hergerichtet werden sollen.

Die Jugend sei durch die starken Einschränkungen durch Corona ohnehin stark benachteiligt, so die Fraktion: "Die Politik muss dringend dafür sorgen, dass hier nicht ein ,abgehängter Jahrgang' mit allen dabei möglichen negativen sozialen Begleiterscheinungen entsteht." Die Fraktion hatte als einzige dem Alkoholverbot nicht zugestimmt. In dem Antrag wird deutlich, dass sie restriktive Maßnahmen weiterhin für falsch hält: Die Aufenthaltsorte würden die überfüllte Plätze entlasten und ein Feiern mit Abstand ermöglichen - "ohne Platzsperrungen oder Alkoholverboten".

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SZ vom 01.09.2020
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