Süddeutsche Zeitung

Kommunalfinanzen:"Tropfen auf den heißen Stein"

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Die Erhöhung der Zuschüsse für Mittagsbetreuungen fällt aus Sicht der Gemeinden zu niedrig aus.

Von Daniela Bode, Höhenkirchen-Siegertsbrunn/Taufkirchen

Die vom Kultusministerium in Aussicht gestellte Erhöhung der Zuschüsse für Mittagsbetreuungen an Grund- und Förderschulen reicht nach Meinung der Zuständigen in den Rathäusern nicht aus. Patricia Lang-Kniesner, Leiterin der Abteilung Kinder und Jugend in Höhenkirchen-Siegertsbrunn, spricht von einem "Tropfen auf den heißen Stein".

Nicht zuletzt mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung von 2026 an kommt Mittagsbetreuungen eine wichtige Rolle zu. Der Freistaat erhöht seine Zuschüsse laut einer Pressemitteilung von Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) deshalb für alle drei Zeitmodelle. Die Mittagsbetreuung bis 14 Uhr wird jährlich mit 4200 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst, bisher waren es rund 3300 Euro. Die verlängerte Mittagsbetreuung bis mindestens 15.30 Uhr wird jährlich mit 9000 Euro (bisher 7000 Euro), die bis mindestens 16 Uhr mit jährlich 12 000 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst (bisher 9000 Euro).

Rathausmitarbeiter aus dem Landkreis, die in ihren Gemeinden auch mit dem Thema Erfüllung des Ganztagsanspruchs zu tun haben, halten die Erhöhung für zu kurz gegriffen. "Es ist gut zu sehen, dass hier die Fördersumme angehoben wird", sagt Patricia Lang-Kniesner. Dennoch hält sie das angesichts eines fünf- bis sechsstelligen Defizits für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn bei weitem nicht für ausreichend. Die Schwierigkeit bleibe weiterhin, dass pro Gruppe mit zwölf Kindern und nicht pro Kind gefördert werde. Denn wenn eine Einrichtung keine zwölf Kinder zusammenbekomme, falle der gesamte Zuschuss für die Gruppe weg.

Ähnlich sieht es der Sozialreferent der Gemeinde Taufkirchen, Andreas Bayerle. Auch er begrüßt die Erhöhung grundsätzlich, hält sie aber für zu niedrig, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Mittagsbetreuung den Rechtsanspruch der Eltern erfüllen soll. Seiner Ansicht nach sind die Angebote Mittagsbetreuung und Ganztag, die beide über das Kultusministerium bezuschusst werden, "doch sehr gering gefördert" im Vergleich zur Hortbetreuung, die beim Sozialministerium angesiedelt ist. Am Ende sei die Qualität der Mittagsbetreuung stark davon abhängig, was die Eltern zahlen wollten und wie viel Unterstützung von der Kommune komme. Wie Lang-Kniesner sieht auch er die Förderung pro Gruppe kritisch.

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