Süddeutsche Zeitung

Feldkirchen:Laubholzbockkäfer gilt als besiegt

Landwirtschaftsbehörde hebt Quarantänezone in der Gemeinde auf.

Die wegen des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) eingerichtete Quarantänezone Feldkirchen ist zum 1. Januar 2021 offiziell aufgehoben worden. Alle Auflagen und Beschränkungen der Allgemeinverfügung sind damit obsolet. Dank guter Zusammenarbeit mit den betroffenen Bürgern sei es gelungen, den Schädling auszurotten, teilte die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) mit. Die LfL und das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten in Ebersberg planen mit der Gemeinde Feldkirchen eine Abschlussveranstaltung, die voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 stattfinden wird.

Erster Fall im Oktober 2012

Im Oktober 2012 war der Landesanstalt aus Feldkirchen ein Asiatischer Laubholzbockkäfer gemeldet worden. Bei der ersten Ortsbesichtigung damals fielen mehrere weitere, zum Teil schwer befallene Bäume auf. Der Käfer hatte sich in Feldkirchen über einige Jahre ausgebreitet. Daraufhin wurde eine Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Schädlings erlassen und eine kreisförmige Quarantänezone ausgewiesen, in die Teile des Gemeindegebiets von Haar hineinreichten. Die Zone wurde später ausgeweitet, auch Teile der Messestadt Riem fielen dann in die Zone, in der Gartenbesitzern unter anderem verboten wurde, Holz ab einer gewissen Stammdicke herauszubringen. Es wurden auch vorsorglich viele mögliche Wirtsbäume des Käfers gefällt.

Ein intensives Monitoring startete im November 2012. Der letzte Käferbefall wurde 2016 in München-Riem registriert. Bei einer abschließenden Beobachtung durch Baumkletterer im Oktober und November 2020 im Ortskern von Feldkirchen tauchten keine Hinweise auf den Käfer mehr auf. Das Bodenmonitoring durch Mitarbeiter der Landesanstalt lief in der gesamten Quarantänezone bis Ende des Jahres. Damit ist der gesamte Landkreis wieder käferfrei. Die Quarantänezone Neubiberg ist bereits zum 1. Januar vergangenen Jahres aufgehoben worden.

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Quelle:
SZ vom 05.01.2021 / belo
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