GWG und Gewofag:München bekommt eine eigene Mietpreisbremse
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Von Anna Hoben und Dominik Hutter, München
Die Mieter in städtischen Wohnungen bleiben künftig von größeren Kostensteigerungen verschont. Die Vollversammlung des Stadtrats hat am Mittwoch mit breiter Mehrheit die von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) initiierte kommunale Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Demnach fallen Mieterhöhungen bei den Wohnungsgesellschaften GWG und Gewofag sowie bei der Stadt selbst künftig deutlich niedriger aus, als es das Gesetz erlaubt: Statt der üblichen 15 Prozent in drei Jahren darf die Miete nur noch um zehn Prozent innerhalb von fünf Jahren steigen. Und insgesamt darf sie 90 Prozent des jeweiligen Mietspiegel-Werts nicht überschreiten. "Ich habe immer betont, dass ein besserer Mieterschutz möglich ist", sagte Reiter, "man muss es nur wollen."
Mit der Preisbremse, die bereits von der kommenden Woche an greifen soll, nutzt die Stadt die überschaubaren Möglichkeiten einer Kommune, auf den Mietmarkt Einfluss zu nehmen. Erst vor wenigen Wochen hat das Rathaus einen Mietpreisdeckel bei Immobilienverkäufen in Erhaltungssatzungsgebieten beschlossen. Abseits derartiger Spezialfälle oder des eigenen Wohnungsbestands hat die Stadt jedoch kaum Kompetenzen, die nach wie vor stark steigenden Mieten zu drücken. Instrumente, von denen das Gros der Münchner auch in privaten Mietverhältnissen profitieren könnte, müssten auf Bundesebene beschlossen werden. Reiter appellierte daher am Mittwoch erneut an die Berliner Koalition, eine wirkungsvolle Mietpreisbremse einzuführen und die Berechnung des Mietspiegels zu verändern. Zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete, die bei Erhöhungen nicht überschritten werden darf, müssten künftig alle Mietverträge herangezogen werden und nicht nur diejenigen, die in den vergangenen vier Jahren geändert oder neu abgeschlossen wurden. "Nur so kommen wir aus der katastrophalen Mieterhöhungsspirale heraus", sagte Reiter.
Nach seiner Einschätzung muss auch der Kostenbeitrag der Bewohner bei Modernisierungen reduziert werden. Bei ihren Wohnungen prescht die Stadt dabei nun vor: Die Modernisierungsumlage wird von elf auf fünf Prozent abgesenkt und darf zudem drei Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. Sind die Arbeiten abbezahlt, sinkt die Miete wieder. Derzeit erlaubt es das Bundesgesetz noch, den Mieter unbefristet zur Kasse zu bitten.
Profiteure sind die Mieter der knapp 37 000 frei finanzierten Wohnungen von GWG und Gewofag, die als 100-Prozent-Töchter der Stadt den Großteil des kommunalen Immobilienbestands besitzen. Allerdings gibt es auch noch einige Wohnungen, die direkt der Stadtverwaltung gehören und oftmals von städtischen Angestellten genutzt werden. Sie kamen in der ursprünglichen Fassung der Mietpreisbremse nicht vor - dieses offenbar unbeabsichtigte Versäumnis heilte die SPD am Mittwoch per Änderungsantrag.
Auf das Problem der übermäßig steigenden Kosten hatten nicht zuletzt Mieter in einem Gewofag-Neubau an der Rupertigaustraße in Ramersdorf aufmerksam gemacht. Anfang des Jahres flatterten ihnen Mieterhöhungsverlangen ins Haus, die es in sich hatten - nur 15 bis 18 Monate, nachdem sie die Wohnungen bezogen hatten. Eine Familie, die für 116 Quadratmeter bisher jeden Monat 1657 Euro Warmmiete bezahlt hatte, sollte von April an 1859 Euro überweisen. Begründet wurden die Steigerungen von bis zu 15 Prozent mit dem Mietspiegel: Die Miete entspreche "nicht mehr den ortsüblichen Entgelten für vergleichbaren Wohnraum" in München. In einem Brief an Gewofag und Lokalpolitik schrieben sie: "Diese zum Teil drastischen Mieterhöhungen bedeuten für die Mieterschaft eine merkliche Belastung." Als sie im Jahr 2016 in die Wohnungen einzogen, habe die Gewofag gefordert, dass die Bruttomiete nicht mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens betrage. Diese Grenze werde nun bei vielen überschritten.
Dass solche Erhöhungen den Mietern unzumutbar seien, fand auch Oberbürgermeister Reiter. Schon im Januar sprach er davon, Mieterhöhungen in Wohnungen der städtischen Gesellschaften zu deckeln. "Kommunale Mietpreisbremse" nannte er das. Was die Änderung konkret bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel: Bisher konnte die Miete für eine Wohnung, die anfangs pro Monat 1000 Euro kalt kostet, sechs Jahre später bereits bei 1323 Euro liegen. Nach der neuen Regelung wäre diese Höhe erst nach 15 Jahren erreicht.