Süddeutsche Zeitung

Puchheim:Messerstecher gibt Tat zu

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Vor dem Landgericht München ist ein 33 Jahre alter Trockenbauer wegen versuchten Mordes angeklagt. Trotz seines Geständnisses ist unklar, was sich in einer Puchheimer Pension genau ereignet hat

Andreas Ostermeier

Zum Auftakt des Prozesses um einen versuchten Mord in einer Pension in Puchheim hat der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat zugegeben. Demnach hat der 33 Jahre alte Trockenbauer am 10. November des vergangenen Jahres einen Arbeitskollegen mit drei Messerstichen in den Oberkörper lebensgefährlich verletzt. Im Gerichtssaal entschuldigte sich der Angeklagte am Montag bei seinem Opfer, einem 52 Jahre alten Montage-Arbeiter. Dieser sagte vor dem Landgericht München II als Zeuge aus.

Wie es zu der Tat kam, das blieb nach den Aussagen des Angeklagten wie des Geschädigten im Unklaren. Beide befanden sich gegen etwa drei Uhr morgens in der Küche der Unterkunft. Nach Aussage des 33-Jährigen habe der 52-Jährige zu ihm gesagt, er könne seine Sachen packen und gehen, wenn es ihm hier nicht passe. Außerdem habe das Opfer drohende Gesten gemacht und sei auf ihn zugegangen. Daraufhin habe er nach einem Messer gegriffen, das in der Küche lag, und zugestochen. Der Zeuge konnte sich dagegen nur daran erinnern, den Jüngeren zurechtgewiesen zu haben, aber er wusste nicht mehr, ob dies unmittelbar vor der Tat oder zu einem früheren Zeitpunkt passiert war. Offenbar waren die beiden Beteiligten zur Tatzeit erheblich betrunken.

Unklar ist bis heute auch der Verbleib der Tatwaffe. Die Polizei hat das Messer nicht gefunden, und der Angeklagte erinnerte sich vor Gericht nicht, wie er es aus der Küche gebracht und wo er es weggeworfen hat. Aufgegriffen wurde der 33-Jährige wenige Zeit nach der Tat von Polizisten in der Nähe des Ikarus-Centers in Puchheim. Dorthin entfernte er sich, nachdem er nach der Tat vor der Tür der Arbeiterunterkunft erst noch eine Zigarette geraucht hatte. Um das Opfer kümmerte er sich nicht. Das taten andere Arbeiter, die einen Krankenwagen holten und die Polizei verständigten. Der 52-Jährige wurde durch eine Notoperation gerettet.

Über die Stunden, bevor er in der Küche zustach, sagte der Angeklagte, er habe bereits am Mittag des Vortages, also noch während der Arbeit, eine Flasche Wein getrunken. Nach Feierabend seien noch einige Bier und zwei Wodka dazugekommen. Möglicherweise machte ihn der Alkoholkonsum aggressiv, jedenfalls hat der 33-Jährige die anderen Arbeiter an dem Tag mehrmals beschimpft und beleidigt, was der Angeklagte auch zugab.

Aus dem Lebenslauf des in Litauen geborenen Angeklagten geht hervor, dass er neben Alkohol seit seinem 18. Lebensjahr auch Heroin, Amphetamine und Ecstasy konsumiert hat. Wiederholt hat er einen Drogenentzug unternommen, ist aber immer wieder rückfällig geworden. In seiner Heimat saß er bereits mehrere Jahre im Gefängnis. Verurteilt wurde er jeweils wegen Diebstählen, die er wohl begangen hatte, um an Geld für den Rauschgiftkonsum zu gelangen. Bei seiner Aussage verstrickte der Litauer sich mehrmals in Widersprüche. Seit er in Deutschland lebe und arbeite, seit 2009, habe er kein Rauschgift mehr genommen, sagte er. Doch eine Haaranalyse, unternommen nach der Tat im vergangenen Herbst, kam zu einem anderen Ergebnis. Demnach fanden sich in seinen Haaren Stoffe, die auf den Konsum von Heroin und Methadon in den drei Monaten vor der Tat hinweisen. Darauf angesprochen, räumte der Angeklagte den Drogenkonsum ein. In Berlin, seinem letzten Wohnort, habe er Heroin und Methadon genommen, auf Montage in München aber nur Alkohol getrunken, sagte der 33-Jährige, der in Untersuchungshaft sitzt.

Weshalb er am Tattag so aggressiv gewesen ist, konnte der Angeklagte nicht begründen. Laut Aussage des Zeugen hatte dem 33-Jährigen schon auf der Baustelle nichts gepasst und er hatte Latten und einen Meterstab kaputt gemacht. Ein solches Verhalten habe er von dem Litauer, mit dem er bereits vier bis sechs Wochen zusammengearbeitet hatte, nicht gekannt, sagte der 52-Jährige. An den anderen Tagen sei ihm nie aufgefallen, dass der Beschuldigte während der Arbeit getrunken habe. Ein Urteil soll am Freitag fallen.

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