Süddeutsche Zeitung

Kommentar:Stiefkinder der Politik

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Landrat Thomas Karmasin muss mehr einfallen, als in der Corona-Krise den Zugang zu Schulen und Kinderbetreuungen zu begrenzen

Von Andreas Ostermeier

Und wieder trifft es vor allem die Familien. Nicht nur Kinder, die einen positiv auf das Coronavirus getesteten Mitschüler haben, müssen zu Hause bleiben, auch die anderen müssen dies - zumindest tageweise, einfach weil die Fallzahlen im Landkreis steigen. Buben und Mädchen wird damit das Recht auf Bildung beschränkt, und den Eltern wird zum zweiten Mal in diesem Jahr zugemutet, sich zwischen Beruf, Kinderbetreuung und Ersatzlehrerfunktion aufzureiben. Gut, dass sich die Eltern im Landkreis dagegen wehren. Die Zumutungen aus dem Frühjahr dürfen sich nicht wiederholen, dem Landrat muss mehr einfallen, als den Zugang zu Schulen und Kinderbetreuungen zu begrenzen und die Eltern allein zu lassen.

Stellvertretend für bestimmt viele Eltern haben sich eine Mutter und ein Vater an die Zeitung gewandt und erzählen, was die Anordnungen des Landratsamts für sie bedeuten. Die Schreiben künden von Verzweiflung und Not, die an die berufliche Existenz geht. Von der Familie als dem Kern der Gesellschaft sprechen Politiker gerne in Sonntagsreden. Steigen die Corona-Zahlen ist gleich wieder Montag, und sämtliche Vorsätze sind vergessen. Familien können dann selbst sehen, wo sie bleiben. Wie wäre es statt dessen damit? Immer wenn Politiker etwas einschränken oder verbieten, müssen sie zugleich ein Ersatzangebot machen. Wenn eine Klasse nicht oder nur teilweise in die Schule darf, bekommt sie einen anderen Raum, in dem gelernt werden kann. Denn Kinder haben ein Recht auf Bildung, auch in Viruszeiten.

Zudem sollten Vorschriften überdacht werden. Weshalb sind Kinder und Jugendliche automatisch Personen der Kategorie eins? Also Personen, die mit dem Infizierten über längere Zeit eng zusammen gewesen sind. Ihre Lehrkräfte sind das nicht, obwohl auch sie sich in dem betreffenden Unterrichtsraum aufgehalten haben, und andere Erwachsene sind das auch nicht. In deren Fällen wird erst geprüft, ob die Voraussetzungen für Kategorie eins vorliegen. Und derjenige, für den das nicht gilt, der kann sich "freitesten", wie das bei den Behörden heißt, muss also einen oder zwei negative Testergebnisse beibringen.

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Quelle:
SZ vom 21.10.2020
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