Süddeutsche Zeitung

Freising:Medien keine Konkurrenz machen

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Die Grünen-Stadtratsfraktion will presseähnliche Publikationen der Stadt aufspüren.

Von Peter Becker, Freising

Die Stadt Freising soll ihre eigene Homepage, den sogenannten Jahresspiegel der Stadt Freising, Jahresberichte einzelner Referate sowie die regelmäßigen redaktionellen Anzeigen und Beiträge in regionalen Anzeigenblättern und weiteren Online- und Offline-Publikationen auf Quantität und insbesondere auf redaktionell anmutende Beiträge untersuchen. Diesen Antrag stellt die Grünen-Fraktion im Rathaus an den Stadtrat. Hintergrund des Antrags mit dem Titel "Pressefreiheit wahren" ist ein Urteil des Oberlandesgerichts vom 30. September 2012. Münchner Zeitungsverlage hatten eine Klage gegen das Stadtportal der Landeshauptstadt angestrengt und diese bereits in erster Instanz vor dem Landgericht gewonnen.

Pressemäßige Berichterstattung durch Kommunen ist verboten

Den Kommunen sei nicht jegliche Art von pressemäßiger Äußerung zur Information ihrer Bürgerinnen und Bürger erlaubt, heißt es im Grundgesetz zur Selbstverwaltung der Kommunen. Sie finde ihre Grenzen in den Gesetzen zum unerlaubten Wettbewerb. Diese Bestimmung garantiere die Freiheitlichkeit des Pressewesens. Danach müssten sich Publikationen auf Sachinformationen beschränken. Unzulässig dabei sei eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde. Dieser Bereich ist originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates.

Das Oberlandesgericht hatte in seinem Urteil gerügt, dass das Stadtportal seiner Ansicht nach den örtlichen Medien durch presseähnliche Inhalte und ein Übermaß an Werbung unerlaubte Konkurrenz mache. Die Stadt Freising soll jetzt laut Antrag der Grünen die eigene Homepage auf solche Inhalte hin durchforsten. "Sollte die juristische Einschätzung dahingehend ausfallen, dass publizistische Tätigkeiten der Stadtverwaltung ähnlich rechtswidrig einzustufen sind, müssen diese eingestellt werden", fordert die Fraktion. Die Pressefreiheit und Staatsferne der Presse sei in einer Demokratie ein sehr hohes Gut, die es zu schützen gelte.

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Quelle:
SZ vom 22.10.2021
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