Süddeutsche Zeitung

Konkurrenz aus dem Netz:Fahrdienstvermittler "Uber" in Freising: Taxifahrer sind alarmiert

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Seit einiger Zeit bietet die App "Uber" ihre Fahrdienstvermittlung auch in Freising an und lockt ihre Kunden mit niedrigen Preisen. Die Taxibranche ist davon nicht begeistert.

Von Laura Dahmer, Freising

Ein kleines, graues Auto bewegt sich auf dem Handybildschirm durch die Straßen der Freisinger Innenstadt. Plötzlich taucht ein zweites auf, wenige Straßen weiter ein drittes. Seit einiger Zeit bietet die App "Uber", die der Taxibranche weltweit Konkurrenz macht, ihre Fahrdienstvermittlung auch in Freising an. Sie lockt mit einfacher, schneller Handhabung, Zahlung über das Handy und niedrigen Preisen, die schon vor Fahrtantritt feststehen.

Eigentlich lässt sich Uber denkbar einfach bedienen: Wer die App hat, öffnet sie und gibt Start- und Zielort seiner gewünschten Fahrt an. Auf einer Karte zeigt Uber an, wo gerade Autos unterwegs sind und wie lange es dauert, bis der nächste Fahrer bei einem ist. Außerdem sagt einem die App vor der Buchung, wie viel die Fahrt kosten wird. Bezahlen lässt sich nach Abschluss der Fahrt entweder über App und Kreditkarte oder bar beim Fahrer. Eine kürzere Strecke innerhalb Freisings kostet dabei laut App tagsüber um die fünf Euro, zum Flughafen kommt man für etwa 18 bis 20 Euro. "Die Preise variieren je nach Verfügbarkeit und Nachfrage", erklärt Oliver Klug, Sprecher von Uber Deutschland. Seines Wissens hat sich das Angebot in Freising durch die Nähe zum Flughafen und München gut entwickelt.

Ein Freisinger Taxiunternehmer beklagt weniger Langstreckenfahrten

Den Freisinger Taxiunternehmen ist Uber zunehmend ein Dorn im Auge. Mevlüt Toprak sitzt gerade Zuhause, als er ans Telefon geht. "Früher hatten wir ständig lange Tagesfahrten. Wir wurden für Strecken nach München oder Landshut gebucht", sagt der Inhaber des Taxiunternehmens Mev. Dann erschien Uber auf der Bildfläche und unterbot ihn preislich teils um die Hälfte. "Unsere Taxameter werden von staatlichen Eichämtern geeicht, wir müssen nach vorgegeben Tarifen zahlen. Uber nicht", erklärt er. Nach und nach sind immer mehr von Topraks Fahrgästen auf Uber umgestiegen.

Mohammad Muzaffar, Inhaber der Taxi Zentrale Freising, hält der amerikanischen Konkurrenz eine eigene App entgegen: "Damit bieten wir in der Handhabung dieselben Vorteile: Man kann über die App bestellen, sieht, wo unser Fahrer gerade ist und kann bequem per Karte bezahlen." Er arbeitet dafür mit "taxi.de" zusammen. Trotzdem spürt er die Präsenz des Konkurrenten, dessen Preise einfach niedriger sind. Auch Robert Vogler von Taxi Call Freising beklagt einen Rückgang der Aufträge. Immer öfter hört er den Satz: "Ich bestell mir schnell ein Uber." Dabei hat er grundsätzlich nichts gegen die Konkurrenz aus Amerika. "Wenn sie sich korrekt verhalten würden. Aber was sie tun, ist eigentlich verboten", beklagt der Taxiunternehmer.

Es ist eine Diskussion, die brodelt, seit Uber in Deutschland gestartet ist: Ist der Dienst, den die App anbietet, legal? In der Vergangenheit gab es mehrere Gerichtsurteile, teilweise wurden Angebote von Uber verboten, das Unternehmen hat sie dann angepasst. Während anfangs auch Privatleute mit ihren Privatautos Fahrdienste anbieten konnten, vermittelt Uber heute Mietwagenanbieter. Diese müssen Fahrzeugkonzession und Gewerbeschein vorweisen, ihre Fahrer einen Personenbeförderungsschein. "Unser Modell ist rechtskonform", sagt Uber-Sprecher Klug.

Halten sich Uber-Fahrer an die vorgeschriebene Rückkehrpflicht?

Das Landgericht Köln ist anderer Meinung: Im Juli wurde dort entschieden, dass die App nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland eingesetzt werden darf. Der zuständige Richter sah einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. Weil hinter Uber Mietwagen und keine Taxis stehen, gelten andere Regeln als für Taxiunternehmen. Dazu gehört eine sogenannte Rückkehrpflicht: Anders als Taxis müssen Mietwagen nach Abschluss einer Fahrt unverzüglich an ihren Betriebssitz zurückkehren. Nur, wenn sie auf dem Rückweg einen neuen Auftrag aus dem Betriebssitz bekommen, dürfen sie diese Fahrt annehmen und weiterfahren. Das Landgericht Köln hatte bemängelt, dass Fahrer in der App die Möglichkeit haben, selbst Aufträge anzunehmen. Das Verbot aus Köln ist allerdings noch nicht wirksam, weil es Probleme bei der Zustellung des Gerichtsurteils gibt. Muzaffar hofft, dass das Urteil dann deutschlandweite Auswirkungen hat. "Vielleicht regt ja auch der Taxiverband München eine Klage an."

Wer genau in Freising für Uber fährt, ist schwer nachzuvollziehen. Die meisten der Mietwagenanbieter vor Ort haben laut eigener Aussage keine Zusammenarbeit mit der App. Die Freisinger Taxiunternehmen bemängeln, Uber-Fahrer kämen der Rückkehrpflicht oft nicht nach. "Bei uns Taxiunternehmen kontrolliert das Landratsamt ständig, dass wir uns an alle Vorgaben halten. Bei Uber passiert das nicht", sagt Vogler. Die Mietwagenunternehmen könnten die Preise dadurch gestalten, wie sie wollen. Langsam mache sich das in seinem Tagesgeschäft bemerkbar, so Vogler. Er fühlt sich von den Ämtern im Stich gelassen und glaubt, dort habe man Angst, sich mit dem "großen, mächtigen Uber" anzulegen.

Das Landratsamt bestätigt, dass mittlerweile, gerade im Flughafenbereich, regelmäßig potenzielle Verstöße gegen die Rückkehrpflicht gemeldet werden. "Aus diesem Grund haben wir am 30. September 2019 mit anderen Behörden eine umfangreiche Kontrolle am Flughafen durchgeführt", heißt es aus der Pressestelle. Die Ergebnisse dieser Kontrollen würden aktuell ausgewertet. Davon ausgehend könnten Sanktionen wie Abmahnungen, Bußgeld oder der Entzug der Mietwagenkonzession folgen. Bei Uber selbst sind aus Freising keine solchen Verstöße gemeldet. Der Vorwurf, sagt Pressesprecher Klug, stünde aber oft im Raum. "Wir verpflichten die Mietwagenunternehmen, die Rückkehrpflicht einzuhalten und gehen Verstößen nach, wenn wir sie bekommen." Von Außen aber sei es grundsätzlich schwer zu beurteilen, ob der Fahrer nicht gerade einen Folgeauftrag bekommen habe.

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Quelle:
SZ vom 25.11.2019
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