Süddeutsche Zeitung

Windenergie in Bayern:Im Aufwind

Lesezeit: 3 min

Durch die geplante Lockerung der 10-H-Regelung in Bayern wird es deutlich einfacher, Windräder in Waldgebieten zu errichten. Was bedeutet das für die Staatsforsten im Landkreis Ebersberg?

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Es war eine Aussage, die den Gegnern der Windkraftanlagen im Ebersberger Forst kurzzeitig den Angstschweiß auf die Stirn getrieben haben dürfte: "Der Eigentümer kann auch 50 oder 100 Windräder beantragen." Diesen Satz sagte Landrat Robert Niedergesäß (CSU) bei der jüngsten Sitzung des Kreistags, als es um die Auswirkungen der geplanten bayerischen Gesetzesänderung zu den Abstandsregelungen auf das Ebersberger Windkraftprojekt ging. Dieses sieht bisher maximal fünf Anlagen auf der Fläche der Bayerischen Staatsgüter im Ebersberger Forst vor - doch wären nun tatsächlich deutlich mehr Rotoren zwischen den Wipfeln möglich? Theoretisch ja, praktisch gibt es aber immer noch hohe Hürden.

Genau diese sollten durch den Gesetzesentwurf, den die Staatsregierung Anfang Juli vorgelegt hat, eigentlich wegfallen. Im Artikel 82 der Bayerischen Bauverordnung ist geregelt, wie weit Windkraftanlagen von der nächsten Wohnbebauung entfernt sein müssen. Bisher war der Abstand auf das Zehnfache der Höhe einer Anlage festgelegt - die sogenannte 10-H-Regelung. Diese soll zwar grundsätzlich in Bayern vorerst weiter gelten, allerdings sieht die geplante Gesetzesänderung einige Ausnahmen vor. Unter anderem in Waldgebieten.

Windräder dürfen nun deutlich näher am Waldrand und an der Wohnbebauung stehen

Auch dort musste bisher 10 H eingehalten werden, weshalb für die geplanten Windräder im Ebersberger Forst nur ein recht kleiner Korridor überhaupt infrage kommt. Doch das dürfte bald Geschichte sein, denn im neuen Gesetzentwurf heißt es, dass die Abstandregeln in einem bestehenden Wald gelockert werden, "wenn von der Mitte des Mastfußes zum Waldrand mindestens ein Abstand in Höhe des Radius des Rotors eingehalten wird". Der Mindestabstand zur "schutzwürdigen Bebauung" beträgt dann auch nur noch 1000 Meter. Für Windräder im Ebersberger Forst würde das bedeuten, dass diese nach neuer Gesetzeslage deutlich näher an den Waldrand und damit an die umliegende Wohnbebauung gesetzt werden könnten. Auch wären wegen der deutlich größeren Fläche viel mehr als die derzeit angepeilten fünf Anlagen möglich.

Das gilt aber vor allem in der Theorie, wie der für das Ebersberger Waldgebiet zuständige Forstbetriebsleiter Heinz Utschig auf Nachfrage der SZ erklärt. "Man meint zwar, der Ebersberger Forst ist recht groß, aber es gibt eben auch viele Restriktionen", wie Utschig sagt. Gemeint sind Schutzbereiche, in denen die Umsetzung von Windkraftanlagen weiterhin schwierig ist, etwa in sogenannten FFH-Gebieten. Das sind spezielle Areale, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen. Der südliche Rand und der Osten des Ebersberger Forstes sind eben solche besonderen Flächen, in denen Windräder äußerst schwer umzusetzen sein dürften, und von den Staatsforsten auch gar nicht gewünscht sind, wie Heinz Utschig sagt: "In FFH-Gebieten will die wirklich niemand bauen."

Viele Gebiete im Ebersberger Forst scheiden wegen ihres besonderen Schutzcharakters aus

Teile des Ebersberger Waldes sind zudem als Wasserschutzgebiet ausgewiesen, in denen Rotoren ebenfalls nur mit hohem Prüfaufwand realisierbar wären. Recht viel mehr als der Bereich, der ohnehin bereits für die fünf geplanten Windräder untersucht wird, bleibt laut Utschig nach Abzug aller Restriktionen auch gar nicht mehr übrig. Deshalb will man bei den Staatsforsten auch nach Lockerung der 10-H-Abstandsregel zunächst abwarten. "Wir schauen jetzt erstmal, was die ersten fünf Windräder machen", sagt Heinz Utschig.

Auch dessen Münchner Kollege Wilhelm Seerieder, der für die Staatswälder im südlichen Landkreis Ebersberg zuständig ist, will in Sachen Windkraft trotz der Gesetzesänderung nichts überstürzen. "Wir sind eher passiv", sagt er auf die Frage, ob die Staatsforsten nun auch im Ebersberger Süden etwaige Windkraftpläne schmieden. Das ist zwar derzeit nicht der Fall, was allerdings auch nicht bedeutet, dass in den Wäldern rund um Moosach, Oberpframmern und Bruck überhaupt keine Anlagen gebaut werden können. Sollten Interessenten mit entsprechenden Plänen auf die Staatsforsten zukommen, werde man sich "positiv kooperativ" zeigen, so Seerieder. "Wir haben noch nie jemanden Steine in den Weg gelegt", sagt der Forstbetriebsleiter, schließlich seien Staatswälder schon länger als potenzielle Standorte für Windräder vorgesehen.

Wilhelm Seerieder schließt deshalb auch nicht aus, dass künftig womöglich auch die Staatsforsten selbst als Projektbetreiber bei Windkraftanlagen auftreten, jedoch nicht im südlichen Münchner Raum. Hier gebe es zumindest derzeit keine derartigen Bestrebungen. Damit wird die Umsetzung von Windrädern vorerst weiter an der Initiative von Investoren und Privatpersonen hängen. Durch die gesetzlichen Erleichterungen könnte ein entsprechendes Projekt nun aber deutlich attraktiver werden - und vielleicht doch für das ein oder andere zusätzliche Windrad im Landkreis Ebersberg sorgen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5632189
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.