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Folgen der Kommunalwahl:Ebersberg: AfD ficht Kreistagswahl an

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Die AfD beharrt auf einem drittem Mandat im Gremium - und würde dafür notfalls auch Neuwahlen in Kauf nehmen.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Die AfD will ihren dritten Kreistagssitz auf juristischem Wege erlangen. Laut dem Bezirksvorsitzenden und kommissarischen Ebersberger Kreisvorsitzenden der AfD, Wolfgang Wiehle, wurde eine Wahlanfechtung bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Wäre diese erfolgreich, könnte im Extremfall sogar die Kreistagswahl wiederholt werden müssen.

Hintergrund ist die Frage, welche Staatsangehörigkeit ein Kandidat auf der AfD-Kreistagsliste besitzt. Der Vaterstettener Michael Delaney ist nach Auffassung sowohl der Wahlleitung der Gemeinde wie des Landkreises Brite und somit seit dem Brexit nicht mehr bei Kommunalwahlen wählbar. Daher waren der AfD die Stimmen für Delaney bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl wieder abgezogen worden. Für die Gemeinde hatte dies keine Folgen, dort hatte die AfD einen Sitz gewonnen - und gleich wieder verloren, weil Gemeinderätin Brigitte Fischbacher die Partei verließ.

Für den Kreistag wären der AfD dagegen drei Sitze zugefallen, würde man die 5221 Stimmen für Delaney zählen. Sind diese indes ungültig, wie es die Auffassung im Kreiswahlausschuss war, bekommt die Partei nur zwei Sitze. Was insofern bedeutend ist, da man mit drei Sitzen in der Vollversammlung Anspruch auf einen Sitz in den Ausschüssen hat.

Bereits Mitte April hatte sich die AfD an die Regierung von Oberbayern gewandt. Diese sollte als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Landkreisverwaltung zu einer erneuten Überprüfung des Wahlergebnisses veranlassen. Mittlerweile betrachte man aber auch bei der Regierung die Angelegenheit als erledigt, heißt es aus dem Landratsamt. Denn auch die Aufsichtsbehörde habe keinerlei Erkenntnis darüber, dass Delaney weitere Staatsbürgerschaften als die britische habe. Die AfD hatte behauptet, es läge noch eine irische Staatsbürgerschaft vor.

Die Vorgeschichte hat mit Manfred Schmidt zu tun

Belegen konnte die Partei dies nicht, eine entsprechende Anfrage bei der irischen Botschaft sei laut Wiehle "unter Verweis auf den Datenschutz" nicht beantwortet worden. Bei der AfD fordert man, dass die Behörden entsprechende Nachforschungen anstellen. Die Wahlanfechtung, welche Heidelinde Pelz, die vom Sitzverlust betroffene AfD-Kandidatin, bei der Regierung von Oberbayern eingereicht hat, unterstütze die Partei daher.

Dass die AfD übrigens nicht einfach Delaney bittet, entsprechende Dokumente zu besorgen, liegt daran, dass der laut eigener Aussage eigentlich gar nicht kandidieren wollte. Delaney gibt nämlich an, der frühere AfD-Gemeinde- und jetzige Kreisrat Manfred Schmidt habe ihn ausgetrickst. Einen Vorwurf, den vor der Wahl mehrere Vaterstettener erhoben, angeblich habe Schmidt sie um eine Unterschrift für dessen eigene Kandidatur gebeten.

Die meist älteren Leute unterschrieben daraufhin ein Blanko-Formular und fanden sich auf der AfD-Liste wieder. Die allerdings ohne die Kandidaten beschlossen und erst dann bekanntgegeben wurde, als die Frist zum Rücktritt abgelaufen war. Nach dem 23. Januar war laut Wahlgesetz keine Streichung von Namen mehr möglich. Dieses Terminproblem ist nach Ansicht der Wahlleitung auch der Grund, warum Delaney trotz Verlust der Wählbarkeit auf der Liste stehen blieb: Denn dieser trat erst mit dem Brexit am 31. Januar ein, also eine Woche nach Ende der Rücktrittsfrist.

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Quelle:
SZ vom 12.05.2020
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