Süddeutsche Zeitung

Sozialhilfe:Der Mensch im Mittelpunkt

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Bezirkstagspräsident Josef Mederer erläutert in Altomünster, wie der Bezirk Kranken und Pflegebedürftigen hilft

"Beim Bezirk Oberbayern steht der Mensch im Mittelpunkt." Mit diesen Worten eröffnete Bezirkstagspräsident Josef Mederer seinen Vortrag im Seniorenwohnen Altomünster. Gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Rechtsreferats des Bezirks Oberbayern berichtete Mederer über die Aufgaben des überörtlichen Sozialträgers. Eingeladen hatte zu der Informationsveranstaltung die Kolpingsfamilie Altomünster, der Mederer seit mehr als 50 Jahren angehört.

Im Landkreis erhalten laut Bezirkstagspräsident etwa 5500 Menschen vom Bezirk Oberbayern Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder Hilfe zur Pflege. Neben den sozialen Aufgaben sei ein weiterer Schwerpunkt die seelische Gesundheit. "Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen bekommen in unseren Kliniken die Hilfe, die sie zum Gesundwerden brauchen", sagte Mederer.

Der Bezirk hatte für 2018 seine Umlage erhöht. Der Landkreis Dachau führt damit im laufenden Jahr etwa 35,8 Millionen Euro an den Bezirk ab. Mit 65 Millionen Euro fließt aber fast das Doppelte in den Landkreis zurück - in Form von Hilfen für Menschen mit Behinderungen und Hilfe zur Pflege. In dem Betrag enthalten sind auch zahlreiche Zuschüsse beispielsweise für die Kultur- und Denkmalpflege. "30 Millionen Euro zusätzlich kommen zurück", sagte Mederer, der seit 2008 Bezirkstagspräsident ist. Für die Bürger des Landkreises sei das "sicher kein schlechtes Geschäft".

Aus dem Rechtsreferat des Bezirks bekamen die Zuhörer von Benjamin Bernhard Informationen aus erster Hand zur Gewährung von Sozialhilfe im Pflegeheim. Denn oft reichen die eigene Rente und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um den Aufenthalt im Pflegeheim zu bezahlen. Auf Antrag schließt der Bezirk die Lücke - allerdings nur, wenn kein eigenes Einkommen und Vermögen vorhanden sind.

Der Bezirk Oberbayern prüft deshalb, wie es um Einkommen und Vermögen der Antragsteller bestellt ist. Auch mögliche Ansprüche gegenüber Ehepartnern und Kindern seien dabei ein wichtiges Thema. Zudem gebe es zahlreiche Freibeträge, auch das Schonvermögen werde nicht angetastet. "Jeder Einzelfall ist anders", sagte der Referent. "Deshalb beraten wir Sie beim Bezirk jederzeit gerne."

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SZ vom 27.02.2018 / SZ
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