Süddeutsche Zeitung

Freihandelsabkommen:Sonderbehandlung für Investoren

Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA soll auch ausländische Geldgeber schützen. Damit rüttelt es an seiner eigentlichen Bestimmung - und könnte sogar zum Missbrauch einladen.

Ein Kommentar von Nikolaus Piper

Mit Verzögerung, dafür umso heftiger, hat in Deutschland die Kritik an dem geplanten Freihandelsabkommen mit den USA eingesetzt. Sie richtet sich diesmal nicht so sehr gegen "Genfood", "Hormonfleisch" oder "Chlorhühnchen", sondern gegen den geplanten Schutz ausländischer Investoren.

Nach derzeitigem Stand soll das Abkommen ausländischen Unternehmen das Recht geben, vor besonderen Schiedsgerichten auf Schadenersatz zu klagen, wenn sie sich diskriminiert fühlen. Kritiker glauben, so könnte die Demokratie ausgehebelt werden.

Wenn Gespenster gejagt werden, hilft ein Blick auf die Fakten. Der Investorenschutz wurde ursprünglich für Abkommen mit Staaten erfunden, deren Rechtssystem unterentwickelt ist. Die Klausel sollte vor politischer Willkür schützen, zum Beispiel davor, durch Launen der Politik plötzlich enteignet zu werden.

Jetzt soll die Klausel auf die EU und die USA angewandt werden, zwei Handelsblöcke mit funktionierenden Rechtssystemen. Man kann darüber streiten, ob das notwendig ist. Wer sich als Ausländer in Frankfurt oder New York benachteiligt fühlt, kann klagen und hat gute Chancen, gehört zu werden.

Auch ein Missbrauch des Investorenschutzes ist nicht auszuschließen. Darüber muss die EU verhandeln. Der Investorenschutz ist aber keine Gefahr für die Demokratie und kein Anlass, das Abkommen scheitern zu lassen.

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Quelle:
SZ vom 05.02.2014
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