Süddeutsche Zeitung

Urteil gegen Fake-News-Blogger:Leser als "Versuchskarnickel"

Lesezeit: 2 min

Von Stefan Mayr

Es war die Nacht zum Palmsonntag, weitgehend friedlich, keine besonderen Vorkommnisse. Dann veröffentlichte Hardy Prothmann an diesem 25. März 2018 um 3.47 Uhr seinen Horrorbericht. Unter dem Titel "Massiver Terroranschlag in Mannheim" schrieb der Blogger aus Mannheim auf seinem lokalen Internetblog vom "bisher größten Terroranschlag in Westeuropa". 50 Angreifer "mit Macheten und Messern" hätten in "Zweiertrupps" Passanten attackiert und dabei 136 Menschen getötet und 237 verletzt. Ein Teil der Täter gehe immer noch durch die Stadt und schlage auf alle Personen ein, die ihnen begegnen.

Auf 20 Absätze und sechs Zwischenüberschriften folgte eine sogenannte Bezahlschranke. Und nur, wer dieses Hindernis übersprang und ein (Probe-)Abo abschloss, erfuhr letztlich, dass der "Artikel" frei erfunden war. Alle anderen Leser ließ Prothmann im Ungewissen. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte den Blog-Betreiber am Montag zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Prothmann den öffentlichen Frieden gestört habe, indem er wider besseres Wissen vortäuschte, im Stadtgebiet stünden Straftaten wie Mord oder Totschlag bevor.

Der Fall wird demnächst wohl höhere Gerichte beschäftigen, sie werden eine Kernfrage klären müssen: Ist die Verbreitung von falschen Nachrichten strafbar? Maximilian Endler, der Verteidiger des angeklagten Bloggers, bezweifelt das und kündigt Berufung an. In seinem Plädoyer hatte er zunächst den Artikel seines Mandaten ebenso überraschend wie deutlich in der Luft zerrissen: "Das ist nix, sehr ärgerlich und völlig überflüssig", sagte Endler, "das erfüllt keinen Zweck und hat den Leuten vielleicht Angst gemacht." Die Verbreitung von Fake News sei heutzutage seiner Meinung nach unangemessen. Auch bei ihm als Bürger bleibe das Gefühl, dass das nicht richtig ist. Aber dennoch seien Fake News für sich genommen nicht strafbar. Die mehr oder weniger vage Falschmeldung seines Mandanten über einen möglicherweise immer noch andauernden Terroranschlag sei nicht das Vortäuschen einer Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches. Deshalb plädierte Anwalt Endler auf Freispruch. Die Staatsanwältin sah das ganz anders.

Ihr zufolge habe der Text für den durchschnittlichen Leser nur bedeuten können, dass weiterhin Gefahr bestehe. Schließlich stehe über der Internetseite "Nachrichten und Informationen" und nicht "Fake News und Gonzo". Der Artikel sei nicht klar als Fiktion gekennzeichnet gewesen. Der Angeklagte habe seine Leser zu unfreiwilligen "Versuchskarnickeln" gemacht und mit ihren Ängsten gespielt.

Der Angeklagte wollte Bewusstsein für mangelnde Medienkompetenz schaffen

Etwa 20 000 Menschen lasen den Text bis zur Paywall. Einige von ihnen riefen besorgt die Polizei an. Einer erstattete Anzeige und schrieb dazu: "Mir ist das Herz stehen geblieben." Der Angeklagte betonte stets, er habe niemanden verängstigen wollen. Vielmehr habe er ein Bewusstsein schaffen wollen für mangelhafte Medienkompetenz und Terrorgefahr in Deutschland. Immerhin habe er auch eine Viertelstunde nach seiner Veröffentlichung die Polizei angerufen und über seine Falschmeldung informiert. Die Polizei gab daraufhin um 4.26 Uhr via Facebook und Twitter Entwarnung: "Es handelt sich um einen erfundenen Text", schrieb die Polizei. Doch das beruhigte nicht alle: Auch, weil Prothmann in seinem "Artikel" behauptete, die Polizei habe eine Nachrichtensperre verhängt und leugne die Tat.

Der Angeklagte verteidigte sein Vorgehen mit dem Argument, "jeder vernünftige Leser" habe sofort erkennen können, dass der Text fiktiv sei. Deshalb habe er auch Fehler eingebaut wie das "Bundeskanzlerinnenamt" oder den Paradiesplatz, den es in Mannheim nicht gibt.

Doch dieses Argument überzeugte weder die Richterin noch den Deutschen Presserat, noch die Bezahl-Plattform Steady, mit der der Blogger zusammenarbeitet. Der Presserat rügte den Artikel: "Unabhängig von der Absicht, die die Redaktion mit dem erfundenen Bericht verfolgte, hat sie damit dem Ansehen der Presse massiv geschadet." Steady verwarnte Prothmann und ergänzte ihre Richtlinien mit dem Satz: "Bewusst irreführende Inhalte, die erst hinter einer Bezahlschranke aufgelöst, relativiert oder klargestellt werden (Paywall-Payoff) sind nicht gestattet."

Prothmann kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an. Es sei ein Unding, dass alle Artikel bis zum Ende kostenlos sein müssen, nur damit sich die Leute nicht erschrecken.

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SZ vom 08.01.2019
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