Süddeutsche Zeitung

Pippi und das Urheberrecht:Nie mehr "Widdewiddewitt" singen?

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Von Thomas Steinfeld

Glaubt man den Meldungen, schien die Klage einen läppischen Anlass zu haben: "Hey, Pippi Langstrumpf, / trallari trallahey tralla hoppsasa" lautet der Refrain der Erkennungsmelodie, die zur Verfilmung des Kinderbuchs aus dem Jahr 1969 gehört. Auf Schwedisch singt sie: "Här kommer Pippi Långstrump, / tjolahopp tjolahej tjolahoppsan-sa", was sich diesseits des reinen Lautgeklingels dadurch vom Original unterscheidet, dass Pippi in der deutschen Übersetzung gerufen wird ("hey"), während sie sich im Schwedischen selbst vorstellt ("här kommer" - "hier kommt"). Doch geht es bei der Klage, die aktuell vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wird, um mehr als um den Unterschied zwischen "trallari" und "tjolahopp": Es handele sich bei der deutschen Fassung um die abhängige Bearbeitung eines Originals, argumentieren die schwedischen Verwalter des Lindgren-Nachlasses. Nein, sagen die Rechteinhaber der deutschen Fassung: Die Verse stellten eine freie Verarbeitung eines Kinderbuchstoffs dar, die keiner Genehmigung bedürfe. Was auch bedeutet: Es müssen keine Tantiemen fließen.

Wie groß der "schöpferische Eigengehalt" (so der Hamburger Richter Benjamin Korte) der Übertragung tatsächlich ist, kündigt der Wechsel von der Innen- zur Außenperspektive nur erst an. "Här kommer Pippi Långstrump, / ja, här kommer faktiskt jag", lautet die Fortsetzung des Refrains auf Schwedisch. "Hier kommt Pippi Langstrumpf, / ja, hier komme ich, ja ich", lauten die Verse, streng übersetzt auf Deutsch, und man könnte sich vorstellen, dass eine vorlaute Neunjährige tatsächlich so spricht, so frech und auch ein wenig unsicher. Im Deutschen wird aber eine programmatische Erklärung daraus, hinter der man das Kalkül eines Erwachsenen mit der kindlichen Fantasie erkennt: "Hey - Pippi Langstrumpf, / die macht, was ihr gefällt." Daran stört nicht nur die Großspurigkeit des Auftritts, sondern auch die Neigung zum affektiven Extrem. Am schlimmsten aber ist die - extrem freie - Übersetzung der ersten Strophe: Denn es gibt sie auf Schwedisch gar nicht: "Zwei mal drei macht vier / Widdewiddewitt / Und drei macht Neune! / Ich mach' mir die Welt, / Wie sie mir gefällt." In diesen Zeilen wird eine Subkultur der kindlichen Subversion gefeiert, die alles Mögliche, aber gewiss nicht kindlich ist, stattdessen aber erschöpfend über die Erlösungsfantasien einer infantilisierten Gesellschaft berichtet.

Leider kommt in der Übertragung der Widerstand der Vorstellungskraft gegen die Vernunft der Erwachsenen so rechteckig-zackig deutsch daher, dass man dahinter einen Anschlag der Reformpädagogik auf das kindliche Gemüt vermuten könnte. Das Hamburger Verfahren wird nach den Worten des Vorsitzenden Richters wohl auf ein Vergehen wider das Urheberrecht befinden. Denn die deutsche Übersetzung, so frei sie sein mag, gründe zweifellos auf Lindgrens Figur mit den typischen Attributen (Affe, Pferd, Villa). Die Figur unterliegt dem Urheberrecht, so wie das bei Superman auch ist. Das mag formal richtig sein, ist inhaltlich aber eher schade. Ein Prozess wider die Verbreitung pompöser Dummheiten wäre viel angemessener gewesen.

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Quelle:
SZ vom 27.06.2019
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