Süddeutsche Zeitung

Amtsenthebungsverfahren:Justizbehinderung? Was ein Impeachment gegen Trump so kompliziert macht

Lesezeit: 6 min

Von Hubert Wetzel, Washington

Unter Amerikas Präsidenten gab es etliche, die es mit der Freiheit ihrer Bürger, mit Rechtsstaatlichkeit oder Gewaltenteilung nicht so genau nahmen, ganz zu schweigen von der Wahrheit. Der amtierende Präsident Donald Trump gehört ohne Zweifel dazu - ein notorischer Lügner, gegen den der begründete Verdacht besteht, er habe versucht, Ermittlungen der Justiz gegen ihn und seine Vertrauten zu behindern. Aber er befindet sich in namhafter Gesellschaft.

Da war zum Beispiel Abraham Lincoln. Der Republikaner suspendierte 1861 den Rechtsgrundsatz des Habeas Corpus. Dieser gibt jedem Festgenommenen das Recht, einem Richter vorgeführt zu werden, der prüft, ob die Festnahme legal war. Ohne dieses Recht gäbe es keinen Schutz vor der Willkür der Staatsgewalt. Aus diesem Grund erlaubt die US-Verfassung nur dem Parlament, nicht aber dem Präsidenten, Habeas Corpus in Fällen von "Rebellion oder Invasion" auszusetzen. Präsident Lincoln verstieß dagegen.

Oder Franklin D. Roosevelt. Der Demokrat ließ 1942 Zehntausende japanischstämmige Amerikaner in Internierungslager sperren - amerikanische Staatsbürger, manche von ihnen in der zweiten Generation. Zuvor hatte Japan Pearl Harbor angegriffen und den Krieg gegen die USA begonnen. Aus Angst von Saboteuren ordnete der Präsident eine rassistische, illegale Zwangsmaßnahme gegen einen Teil der eigenen Bevölkerung an.

Oder Lyndon B. Johnson, auch er ein Demokrat. Johnson täuschte 1964 den Kongress, um den Krieg in Vietnam eskalieren zu lassen. Er bauschte ein unbedeutendes Gefecht zwischen einem amerikanischen Kriegsschiff und einigen nordvietnamesischen Kanonenbooten im Golf von Tonkin auf, um sich vom Parlament einen Vergeltungsschlag autorisieren zu lassen. Das tat der Kongress mit der Gulf of Tonkin Resolution - ein Dokument, das auf einer Lüge beruhte und zu einem der entsetzlichsten Kriege des 20. Jahrhunderts führte.

Lincoln, Roosevelt und Johnson logen und bogen das Recht - Impeachments folgten nicht

Nun waren Lincoln, Roosevelt und Johnson in anderer Hinsicht herausragende Staatsmänner, sie gelten zu Recht als Heroen der amerikanischen Geschichte. So weit wird es Trump nie bringen. Doch die drei eint nicht nur ihre Bereitschaft, Regeln oder Gesetze zu ignorieren, wenn es ihnen notwendig erschien. Gemeinsam ist ihnen auch, dass sie sich dafür nicht verantworten mussten. Niemand kam je ernsthaft auf die Idee, gegen Lincoln, Roosevelt oder Johnson ein Amtsenthebungsverfahren anzustrengen, weil sie im Amt Grenzen überschritten, welche die Verfassung oder auch nur der politische Anstand ihnen setzten.

Im Vergleich dazu waren die Vorwürfe gegen jene Präsidenten, die sich tatsächlich mit einem Impeachment konfrontiert sahen, eher läppisch. Andrew Johnson sollte 1867 aus dem Amt gejagt werden, weil er seinen Kriegsminister gegen den Willen des Kongresses entlassen wollte. Das Amtsenthebungsverfahren gegen Bill Clinton wurde 1998 damit begründet, dass er unter Eid gelogen hatte - zweifellos eine Straftat. Aber es ging bei Clintons Lügen um einvernehmlichen, wenn auch außerehelichen Sex mit einer volljährigen Frau, nicht um Krieg und Menschenleben.

Der einzige Präsident, der sich sein Impeachment durch allerlei politische Untaten wirklich hart erarbeitet hatte, war Richard Nixon. Und ausgerechnet der trat 1974 zurück, bevor es ernst wurde.

Damit wären wir wieder bei Donald Trump. Seit er im November 2016 die Wahl gewonnen hat, denken die Demokraten mal lauter, mal leiser darüber nach, wie sie den Präsidenten per Impeachment wieder aus dem Amt werfen könnten. Die Veröffentlichung des Mueller-Berichts, in dem Trump zwar vom Verdacht der heimlichen Zusammenarbeit mit Russland im Wahlkampf freigesprochen wird, vom Vorwurf der Justizbehinderung jedoch ausdrücklich nicht, hat dieses Gerede noch einmal richtig angefacht. Kaum etwas wird unter den Demokraten derzeit so heftig diskutiert wie die Frage, ob die Partei im Abgeordnetenhaus, wo sie die Mehrheit stellt, ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten beginnen sollte.

Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass das Verfahren viel mit Politik und wenig mit Recht zu tun hat

Zu welcher Antwort die Demokraten kommen, ist offen. Sicher ist aber, dass das Hauptargument der Befürworter falsch ist. Sie sagen, es sei die "moralische und juristische Pflicht" des Kongresses, ein Impeachment gegen Trump wegen Behinderung der Justiz zu beginnen. Wenn jedoch ein Blick in die Geschichte eines zeigt, dann dass Amtsenthebungsverfahren mit rechtlichen Fragen wenig zu tun haben, schon gar nichts mit moralischen. Sonst hätte Lincoln nicht so leicht mit dem Missbrauch seiner Macht davongekommen dürfen, Roosevelt nicht mit der Freiheitsberaubung und Johnson nicht mit dem Betrug am Kongress.

So wie die US-Verfassung es regelt, ist ein Impeachment ein politischer Prozess. Es findet im Parlament statt, nicht vor Gericht. Das Abgeordnetenhaus erhebt mit einfacher Mehrheit Anklage gegen einen Präsidenten, der Senat entscheidet mit Zweidrittelmehrheit über Schuld oder Unschuld. Ein Recht auf Berufung gibt es nicht. Unabhängige Richter sind nicht beteiligt, nur Politiker, die an ihre Partei und ihre Wiederwahl denken müssen.

Dieses politische Verfahren tarnt sich zwar als juristisches: Die Verfassung nennt explizit zwei Straftaten, die ein Impeachment rechtfertigen - Verrat und Bestechung. Danach aber wird es vage. Ein Präsident solle auch wegen "anderer schwerer Verbrechen und Vergehen" des Amtes enthoben werden, heißt es in Artikel II, Abschnitt 4 - for other high crimes and misdemeanors. Was genau diese "anderen schweren Verbrechen und Vergehen" sind, steht jedoch nirgendwo.

Das hat zur Folge, dass die Definition de facto dem Abgeordnetenhaus überlassen ist. Der Republikaner Gerald Ford, einst Abgeordneter, später Nixons Vizepräsident und nach dessen Rücktritt selbst Präsident, drückte es 1970 so aus: Ein Vergehen, das ein Impeachment rechtfertige, sei "was immer eine Mehrheit im Repräsentantenhaus zu einem bestimmten Zeitpunkt als solches ansieht". Newt Gingrich, der als republikanischer Vorsitzender des Abgeordnetenhauses 1998 das Amtsenthebungsverfahren gegen Clinton vorantrieb, fasste sich noch kürzer. Auf die Frage, warum er das mache, soll er einmal geantwortet haben: "Weil wir es können." Mehr Politik und weniger Jura kann man kaum in einem Satz unterbringen.

Allerdings ist es ein Satz, der bei den Gründern der Vereinigten Staaten Entsetzen ausgelöst hätte. (So wie die Präsidentschaft Trumps sie entsetzt hätte, aber das ist ein anderes Thema.) Als sie die Verfassung schrieben, glaubten sie daran, dass die Absetzung eines demokratisch gewählten Präsidenten eine zu ernste und zu politische Angelegenheit sei, um sie Juristen zu überlassen, etwa dem Obersten Gerichtshof. Diese Aufgabe, Privileg und Bürde zugleich, übertrugen sie dem ebenfalls demokratisch gewählten Parlament. Sie gaben dem Kongress dabei enormen Spielraum. Aber sie vertrauten darauf, dass die Parlamentarier diese Freiheit nicht aus trivialen, parteitaktischen Gründen missbrauchen - "Weil wir es können" -, sondern mit Vernunft und Mäßigung nutzen.

Dieses Vertrauen in die Vernunft durchzieht die gesamte Verfassung. Das ganze amerikanische Regierungswesen mit den vielen gegenseitigen Kontroll- und Blockademöglichkeiten zwischen Präsident und Kongress ist so konstruiert, dass es ohne Kompromisse nicht funktioniert. Und die Zutaten, aus denen in der Politik Kompromisse gemacht werden, sind Vernunft und Mäßigung, Respekt für den politischen Gegner und die Institutionen, Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Land, nicht nur gegenüber der eigenen Partei oder einer kleinen Wählerklientel.

Der twitternde Wutbürger Trump hat das politische Eiferertum nicht verursacht, aber verstärkt

Im heutigen Washington fehlt das. Ideologie hat die Vernunft verdrängt, Eiferertum die Mäßigung. Von Respekt zwischen Republikanern und Demokraten, Weißem Haus und Kongress ist nichts zu spüren. Der twitternde Wutpräsident Trump hat dieses Dilemma nicht verursacht, aber er hat es vergrößert.

In Wahrheit geht es für die Demokraten daher nicht um eine juristische Pflicht. Man kann - muss aber nicht - der Ansicht sein, dass Sonderermittler Robert Mueller genügend Indizien zusammengetragen hat, um Trump eine Justizbehinderung nachzuweisen und ein Amtsenthebungsverfahren zu beginnen. So wie nach juristischen Maßstäben auch Impeachments gegen Lincoln, Roosevelt oder Johnson hätten gerechtfertigt werden können.

Doch selbst, wenn ein Rechtsverstoß existiert, macht das ein Amtsenthebungsverfahren nicht zwingend. Die Demokraten müssen eine politische Abwägung treffen, keine juristische. Und sie müssen sie treffen, ohne dass ihre (durchaus verständliche) Wut auf und Verachtung für den Präsidenten die Antwort bestimmt.

Wichtiger sind eher diese Fragen: Rechtfertigen Trumps Vergehen im Amt tatsächlich einen so folgenschweren Eingriff in die demokratische Willensbildung, wie ein Amtsenthebungsverfahren es wäre? Die Mehrheit der Amerikaner lehnt ein Impeachment ab. Und Trumps 63 Millionen Wähler würden dadurch ja nicht verschwinden. Wäre ein Impeachment mehr als die Racheaktion einer Partei für die Niederlage bei der Wahl 2016? Welcher Präzedenzfall würde dadurch geschaffen für die Partei, die die nächste Wahl verliert? Und was wäre gewonnen mit einem Impeachment, das das Land zerreißt, zugleich aber über die Anklageerhebung im Abgeordnetenhaus nicht hinauskäme? Im Senat haben die Republikaner die Mehrheit, und die werden Donald Trump wahrscheinlich nicht auf der Grundlage des Mueller-Berichts schuldig sprechen.

Was also können die Demokraten jenseits aller Phrasen von juristischer oder moralischer Pflicht antworten, wenn ihnen die Gingrich-Frage nach dem Warum gestellt wird? Weil wir es können? Das reicht noch nicht.

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Quelle:
SZ vom 03.05.2019
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