Süddeutsche Zeitung

Bildung in Corona-Zeiten:Haltet sie auf!

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Die Schulen sollen offen bleiben - das ist die Linie der Kultusministerinnen und Kultusminister. Und sie vertreten sie zunehmend vehement. Ist das auf Dauer verantwortbar?

Von Paul Munzinger, München

Flora Ehrlenspiel hat zwei Kinder, einen Vollzeitjob und das Gefühl, sie sollte sich jetzt auch mal zu Wort melden. Ehrlenspiel lebt in Hamburg, und die Elternkammer der Hansestadt hat Anfang der Woche einen Forderungskatalog an den Senat geschickt. Mit dem "aktuellen Konzept zur Beschulung" sei man nicht einverstanden, heißt es dort, Kinder hätten ein Recht auf Bildung, aber auch auf Gesundheit. Die Elternkammer schlug deshalb zwei Szenarien vor: Entweder man führt das Wechselmodell ein - der Unterricht findet also für jedes Kind abwechselnd zu Hause und in der Schule statt - oder man überlässt es den Eltern, ob sie ihre Kinder ins Schulgebäude schicken oder nicht. Hauptsache Abstand.

Flora Ehrlenspiel arbeitet als Anwältin, sie sagt, sie habe die Vorschläge "mit Erstaunen" gelesen, und das ist sehr diplomatisch formuliert. Die Schließung der Schulen im Frühjahr sei eine "bildungstechnische Katastrophe" gewesen, sagt sie. Ihr Sohn sei jetzt in der zweiten Klasse, wo jedes dritte Kind nach den Sommerferien wieder "bei null" habe anfangen müssen. Die Schule müsse für alle Schüler offen bleiben, fordert Ehrlenspiel. Wenn es sein muss, könnte sie auch mit einer Maskenpflicht in der Grundschule leben, ihrem Sohn und ihrer Tochter in der vierten Klasse mache das nichts aus. Hauptsache Unterricht.

Haltet sie auf! Das ist die Parole, die die Debatte über die Schule in Zeiten wachsender Infektionszahlen vielleicht am besten zusammenfasst. Nur meinen die einen damit die Schulen, die anderen meinen die Kultusminister. In ganz Deutschland ist die Kritik an der Politik der offenen Schultüren immer lauter geworden, von Lehrerinnen und Lehrern, aber auch von Eltern. Zunehmend vernehmbar werden aber auch diejenigen, die Kritik an dieser Kritik üben - so wie Flora Ehrlenspiel. Das Recht auf Bildung und das Recht auf Gesundheit prallen aufeinander.

Lehrer- und Elternverbände haben vor allem zwei Forderungen

Vor allem zwei Forderungen tragen Lehrer- und Elternverbände mit wachsender Vehemenz an die Bildungsministerien heran. Erstens: einheitliche Maßnahmen über Ländergrenzen hinweg. Zweitens: eine Umsetzung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert oberhalb von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner, dann rät das RKI zur Maskenpflicht an allen Schulen, inklusive Grundschulen. Und es empfiehlt das Wechselmodell, damit der Abstand von 1,5 Metern auch im Klassenzimmer eingehalten werden kann.

An den Regierungen der Bundesländer prallen diese Forderungen bislang weitgehend ab. Die Regeln wurden und werden zwar fast überall verschärft, doch sie bleiben uneinheitlich und nach wie vor hinter den Empfehlungen des RKI zurück. In Hamburg gilt seit Ende der Herbstferien am Montag Maskenpflicht auch im Unterricht, aber erst von der 11. Klasse an. Genauso machen es Berlin und Bremen, wo die Schulen am Montag wieder beginnen. Der Inzidenzwert in der Hauptstadt liegt über 100.

Einige Länder gehen einen Schritt weiter. In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Bayern müssen Schülerinnen und Schüler schon in der 5. Klasse die Maske auch am Sitzplatz tragen, Niedersachsen "empfiehlt" das zumindest. Hessen, wo die nächsten Wochen laut Kultusminister Alexander Lorz (CDU) "entscheidend für den weiteren Verlauf des Schuljahrs" sein werden, überlässt die Maskenentscheidung den Kreisen und Städten, ebenso wie Rheinland-Pfalz oder Mecklenburg-Vorpommern.

Das einzige Land, das die Maskenpflicht bislang auch auf die Grundschule ausdehnt, ist Bayern. Zumindest theoretisch. Doch die Stadt München und der Landkreis Ebersberg haben sich entschieden, den Spielraum zu nutzen, den ihnen das Kultusministerium eigentlich ausdrücklich nicht gibt. Sie haben die Maskenpflicht für die unter Zehnjährigen ausgesetzt. Ob bei einem Inzidenzwert jenseits von 50 der Übergang zum Wechselmodell notwendig ist, dürfen dagegen auch in Bayern die Kommunen entscheiden. Und die meisten entscheiden sich dagegen.

Dürfen die Länder das: die Empfehlungen der Wissenschaft unterlaufen? Für Lehrerverbände und den Bundeselternrat ist die Antwort klar: Nein, dürfen sie nicht. Die Regierungen der Länder halten dagegen. Erstens seien sie es, die die Entscheidungen treffen - nicht das RKI. Zweitens werde ein Automatismus, der Maßnahmen flächendeckend an konkrete Zahlen knüpft, der Realität nicht gerecht. Wenn in einem Landkreis die Infektionszahlen ansteigen, dies aber nicht wegen der Schulen - warum sollten Schülerinnen und Schüler dann die Folgen tragen müssen?

Unterstützung für diese Argumentation erhalten die Länder übrigens vom RKI selbst. Das Institut betonte jüngst in der Stuttgarter Zeitung, dass es keinesfalls einen automatischen Übergang zum Wechselmodell befürworte, wenn der Inzidenzwert 50 überschritten wird. Vielmehr sei das dann zu erwägen, wenn zu der Zahl "ergänzende Risikofaktoren" treten, also etwa Infektionsketten "vermehrt nicht nachvollziehbar" seien.

Die Kultusminister berufen sich aufs RKI. Das RKI wiederum mahnt die Minister.

Drittens, und das ist das wichtigste Argument der Bundesländer, seien die Schulen eben keine Treiber der Pandemie. Auch dabei beruft sich die Politik auf das RKI, dessen Präsident Lothar Wieler diese Einschätzung am Donnerstag noch einmal bestätigte. Was die Kultusminister aber weniger gerne thematisieren: Das RKI stellt zugleich ausdrücklich fest, dass "das Ausmaß einer Übertragung innerhalb der Schulen und von den Schulen in die Familien/Haushalte" noch immer "weitgehend unklar und Gegenstand der Forschung" sei. Man kann das durchaus als Auftrag an die Politik lesen.

Bei einem Thema sind nun aber zumindest vier Länder den Forderungen ihrer Kritiker nachgekommen: dem Lüften. Bayern, NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz haben Programme angekündigt, um mobile Lüftungsgeräte anzuschaffen. Zusätzlich zum Stoßlüften - alle 20 Minuten für drei bis fünf Minuten - sollen sie helfen, die Luft in den Klassenzimmern zu verbessern.

Doch auch hier lohnt es sich, genau hinzuschauen. Das Umweltbundesamt hatte zunächst ausdrücklich betont, dass die Geräte nur eine Ergänzung zum Lüften seien, kein Ersatz. Anders gesagt: Ein Raum, in dem man die Fenster nicht aufreißen kann, lasse sich auch durch ein mobiles Lüftungsgerät nicht für den Unterricht "ertüchtigen". Von dieser Linie ist das Umweltbundesamt nun abgerückt. In "Ausnahmefällen" soll es durch die Geräte doch möglich sein, für den Unterricht ungeeignete Räume in geeignete zu verwandeln. Und zumindest Hessen und Rheinland-Pfalz haben genau das vor.

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