Süddeutsche Zeitung

Verspäteter Antrag:Augsburg muss nur Bruchteil der Kita-Förderung zurückzahlen

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Von Christian Rost, Augsburg

Weil die Stadt Augsburg zu spät einen Förderantrag zur Bezuschussung von Kindertagesstätten eingereicht hat, muss sie nun 1,07 Millionen Euro an den Freistaat zurückzahlen. Unklar ist noch, ob sie überdies 1,8 Millionen Euro an Bundesmitteln zurückerstatten muss. Falls dies der Fall ist, kommt die Stadt immer noch glimpflich davon. Hätte der Landtag am Mittwoch nicht einer Änderung des Haushaltsgesetzes zugestimmt, wäre ein Rückzahlungsbetrag von 28,5 Millionen Euro an Land und Bund fällig gewesen.

Entsprechend erleichtert zeigte sich Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) nach dem Beschluss: "Ich bin froh, dass wir diesen drohenden, schweren Schlag ins finanzielle Kontor der Stadt so deutlich abschwächen konnten." Natürlich sei aber auch die verbleibende Summe "kein Pappenstiel", räumte der OB ein.

Der Fall ist einigermaßen kurios. Ein Sachbearbeiter im Jugendamt sollte bei der Regierung von Schwaben bis zum 30. Juni 2017 Fördermittel für die nicht-städtischen Kitas beantragen. Es ging um 28,5 Millionen Euro, die die Stadt für das Jahr 2016 an die Kitas weitergereicht hatte. Der Sachbearbeiter fühlte sich am Stichtag, es war ein Freitag, aber unwohl und ging nach Hause. Der Förderantrag blieb unbearbeitet liegen und wurde erst am darauffolgenden Montag weitergeleitet. Das Geld bekam die Stadt trotzdem, weil das Zuschussverfahren automatisiert ist. Später fiel der Bezirksregierung dann doch noch auf, dass die Frist versäumt worden war, und forderte das Geld zurück.

Gegen den Mitarbeiter des Jugendamts läuft ein Disziplinarverfahren, die Leiterin musste ihren Posten räumen. Auch Sozialreferent Stefan Kiefer (SPD), der für das Jugendamt zuständig ist, geriet unter Beschuss. Er war just in den Urlaub gefahren, als die Panne öffentlich bekannt wurde. Nun gab er sich kleinlaut: "Für den Schaden, der der Stadt Augsburg durch einen Fehler in meinem Zuständigkeitsbereich entstanden ist, entschuldige ich mich bei den Bürgerinnen und Bürgern." So ein Fehler dürfe nie wieder passieren. Im Jugendamt habe es neben personellen auch organisatorische Konsequenzen gegeben.

Die Gesetzesänderung gilt für alle Kommunen in Bayern. Für Augsburg bedeutet das, dass der Freistaat 96 Prozent der gewährten Fördersumme nicht zurückverlangt.

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Quelle:
SZ vom 12.07.2018
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