Süddeutsche Zeitung

Umweltministerium:Tiertransporte in 17 Staaten tabu

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Tiere sollen aus Bayern nur noch in andere Länder transportiert werden, wenn auf der Route durchgehend deutsche Tierschutzstandards eingehalten werden. Das bayerische Umweltministerium teilte mit, es habe eine Liste mit 17 Staaten außerhalb der EU erarbeitet, bei denen daran erhebliche Zweifel bestünden. Tiertransporte dorthin sind tabu.

Zudem soll eine Zentralstelle "Export" bei der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen für alle bayerischen Veterinärämter eine Datenbank aufbauen, um Transportprüfungen der Behörden vor Ort zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Gesammelt werden sollen etwa gesicherte Angaben über Entlade- und Versorgungsbedingungen in kritische Drittstaaten.

Auf der Tabu-Liste stehen: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Usbekistan. Vor allem für die Strecke in die zentralasiatischen Staaten sind nach Erkenntnissen des Ministeriums östlich von Moskau ausreichende Versorgungsmöglichkeiten der Tiere bisher nicht belegt.

Hintergrund ist unter anderem, dass Veterinärämter in jüngster Zeit Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten mit Verweis beispielsweise auf tierquälerische Schlachtmethoden in den Zielländern sowie auf sehr lange Fahrten verboten hatten. Nach Einschätzung des Ministeriums könnten Tierärzten auch Strafen wegen Beihilfe zu späteren Verstößen in Drittstaaten gegen den Tierschutz drohen. Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) hatte dazu im Februar zu einem Runden Tisch mit Vertretern unter anderem des Tierschutzes, der Amtstierärzte, des Bauernverbandes und des Viehhandels geladen.

Ende Februar hatte sich allerdings abgezeichnet, dass die Veterinäre die Exportpapiere nicht weiter verweigern können. Damals verpflichtete das Verwaltungsgericht Schleswig Amtstierärzte des Landkreises Aurich, sogenannte Vorzeugnisse für den Export von 21 Rindern aus Schleswig-Holstein nach Marokko auszustellen. Vorzeugnisse bestätigen eigentlich nur, dass die Tiere gesund und transportfähig sind. Gleichwohl sind sie Voraussetzung für die Ausfuhr von Nutztieren. Wenn Veterinäre ihre Ausstellung verweigern, ist ihr Export nicht möglich. In ihrem Widerstand gegen die Tierexporte hatten die Veterinäre zumeist die Vorzeugnisse verweigert.

Der Druck auf die Amtstierärzte war hoch

Nach dem Schleswiger Urteil haben die Exporteure - in diesem Fall die Rinderzucht-Genossenschaft Schleswig-Holstein - aber festen Anspruch darauf, sofern die Tiere tatsächlich gesund und transportfähig sind. Tierschutzrechtliche Aspekte spielen demnach keine Rolle. In der Rinderexport-Szene wird dem Spruch Präzedenzfall-Charakter zugeschrieben. Auch in Bayern fühlen sich die Exporteure dadurch bestärkt darin, dass sie Anspruch auf Vorzeugnisse haben, wenn die tiergesundheitlichen Voraussetzungen gegeben sind - unabhängig davon, wohin die Tiere transportiert werden und was im Zielland später mit ihnen passiert.

Entsprechend hoch war zuletzt der Druck auf die Amtstierärzte. Der Zuchtverband Mühldorf etwa hat unlängst beim Landratsamt Mühldorf Vorzeugnisse für den Export von 37 Rindern nach Usbekistan angefordert. Den Anträgen lag ein Schreiben eines Rechtsanwalts bei, in dem dieser den Veterinären nachdrücklich klar zu machen versuchte, dass der Zuchtverband Anspruch auf die Papiere habe. In Bayern sind vergangenes Jahr 14 639 Rinder in insgesamt 19 Drittländer exportiert worden. Das mit Abstand wichtigste Zielland war die Türkei.

Glauber sagte laut Mitteilung vom Mittwoch: "Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze. Tiertransporte müssen tierschutzgerecht sein." Die Amtstierärzte bräuchten handfeste Kriterien, ob Transportrouten in Transit- und Zielländern außerhalb der EU die die Anforderungen der EU-Tiertransportverordnung erfüllen. Tierexporte könnten nur genehmigt werden, wenn Transportplanungen, Adressen und Navigationsdaten plausibel und nachprüfbar sind.

Weiter erklärte Glauber: "Wir schaffen eine neue zentrale Stelle für ganz Bayern, die Informationen zu Transportrouten bündelt und den Veterinärämtern einheitliche Empfehlungen gibt." Auch würden Haltungs- und Schlachtbedingungen in den Staaten beobachtet, die mit Tierschutzverstößen in Zusammenhang stehen. Künftig sollen alle von Exporteuren genannten Abladeorte in Drittstaaten konsequent geprüft und mit Fahrtenbüchern und Navigationsdaten abgeglichen werden.

"Ich hoffe, dass sich nun möglichst viele Bundesländer zum Schutz der Tiere diesem bayerischen Vorgehen anschließen", appellierte Glauber. Auch im Bund will der Freistaat auf eine einheitliche Lösung dringen. "Zusammen mit dem Bund werden wir klären, ob in diese Drittstaaten überhaupt noch Tiertransporte stattfinden sollen", sagte der Minister. Er kündigte einen Antrag Bayerns zum Tierschutz bei Tiertransporten für die Agrarministerkonferenz im April in Landau in der Pfalz an.

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