Süddeutsche Zeitung

Impfproteste:Warum diese Eskalationen ausgerechnet in Schweinfurt?

Lesezeit: 4 min

Bei einer Demo am Sonntagabend versucht dort eine Frau aus dem "Querdenker"-Milieu eine Polizeiabsperrung zu überwinden - mit ihrem Kind als Schutzschild. Vier Protestierende werden am Tag danach bereits von einem Gericht verurteilt. Was ist da los?

Von Olaf Przybilla, Schweinfurt

Eine Frau mit Kinderwagen versucht eine Polizeiabsperrung zu überwinden. In jenem Wagen der 27-Jährigen aus dem "Querdenker"-Milieu befindet sich ein vier Jahre altes Kind. Polizeiangaben zufolge wird versucht, die Frau und andere Versammlungsteilnehmer an ihrem Plan zu hindern, die Polizei setzt Pfefferspray ein. Das Kind kommt damit in Kontakt - auf Bildern, offenbar mit dem Handy aufgenommen, sieht man, wie es vor Schmerzen schreit. Zu sehen ist auch, wie sich Beamte um das Kind kümmern und es medizinisch versorgen. Im Hintergrund sind "Schämt euch"-Rufe zu hören.

Die Bilder stammen vom Sonntagabend, kurz nach sieben Uhr, von einer nicht angemeldeten Versammlung in Schweinfurt. Sie dürfen wohl als bisheriger Negativhöhepunkt in einer Folge von Protestveranstaltungen aus dem "Querdenker"-Milieu in der unterfränkischen Industriestadt gelten. Zwar verletzte sich das Kind nicht nachhaltig. Nach einer Augenspülung sei das Kind nach wenigen Minuten wieder "beschwerdefrei" gewesen, betonen die Einsatzkräfte. Aber eine Mutter, die ihr Kind zu einer Sorte Veranstaltung schleppt, bei der es bereits zwei Wochen zuvor am gleichen Ort zu Gewalt kam? Man habe Anzeige gegen die Frau erstattet, erklärt ein Polizeisprecher. Und selbstverständlich ergehe in solchen Fällen auch eine Meldung ans Jugendamt.

Polizeioberkommissar Andy Laacke war bei der - ebenfalls nicht angemeldeten - Versammlung von sogenannten Impfgegnern vor 14 Tagen dabei, als bereits eine neue Eskalationsstufe erreicht zu sein schien. Aus einer Personengruppe heraus hatte an jenem Tag ein Mann einem Polizisten einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, der Beamte erlitt eine Platzwunde. Der 27-Jährige wurde noch am Folgetag per beschleunigtem Verfahren am Amtsgericht Schweinfurt zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zu sechs Monaten Freiheitsstrafe wurde ein 29-Jähriger verurteilt, nachdem er versucht hatte, Beamte gegen den Kopf zu treten. Zwei Männer kamen in Untersuchungshaft, weil sie versucht haben sollen, ein Zivilfahrzeug der Polizei mit Brandbeschleuniger anzuzünden. Alles andere also als ein ruhiger Protestverlauf - mit, so könnte man meinen, abschreckenden Eil-Urteilen.

Die Angriffe auf die Polizisten erfolgten aus heiterem Himmel

Zwei Wochen später aber - diesmal kommen nicht 2000, sondern 2500 Personen nach Schweinfurt - hat Kommissar Laacke nun eine noch "wesentlich aggressivere Klientel" wahrgenommen. Eine Feindseligkeit, wie sie die Polizei in der Vergangenheit auf überregional stark angeheizten Kundgebungen wahrgenommen habe, etwa bei den rechtsextremistischen Aufmärschen in Wunsiedel oder rund um die Münchner Sicherheitskonferenz. Gleichsam aus heiterem Himmel heraus seien Protestierende in Schweinfurt auf Beamte losgegangen. Und auch darüber kursieren offenbar mit dem Handy aufgenommene Bilder im Netz. Man sieht, wie Beamte eine Kette bilden, um einen Aufzug von "Impfgegnern" zu unterbinden - aufgrund der Pandemielage war nur stationärer Protest gestattet. Und man sieht, wie die Beamten tatsächlich gleichsam aus dem Nichts angegriffen werden.

Bei solchen Attacken wurden am Sonntag insgesamt acht Polizeibeamte durch Faustschläge und Fußtritte verletzt. In einschlägigen Foren aber ist hernach vor allem von "Blutlachen" die Rede, die der Einsatz der Einsatzkräfte zur Folge gehabt habe. Tatsächlich zieht sich ein 50-Jähriger - der Beamte der Bereitschaftspolizei massiv anging, als diese eine Absperrkette errichteten - bei einer der im Bild festgehaltenen Attacken eine Kopfplatzwunde zu und muss in einer Klinik versorgt werden.

Er und sechs weitere Personen werden im Laufe des Abends vorläufig festgenommen. Gegen sie wird ermittelt wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, tätliche Angriffe gegen Polizeibeamte. Und erneut greifen die Ermittlungsbehörden zu einem Mittel, das laut Strafprozessordnung zulässig ist, wenn "die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist". 14 Tage zuvor war dieses Verfahren aus Sicht der Justizbehörden zulässig, es existierte offenbar hinreichend aussagekräftiges Videomaterial, sodass keine 24 Stunden später zwei bis dahin unbestrafte Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren. Einer der Zwecke solcher Schnellverfahren freilich - die oft unterstellte höhere Abschreckungswirkung, wenn die Strafe der Tat auf dem Fuß folgt - ist zumindest in Schweinfurt jedoch nicht oder kaum eingetreten.

Die Teilnehmer schaukeln sich offenbar gegenseitig auf

Im Gegenteil. Man stelle fest, dass sich die Klientel "von Demonstration zu Demonstration radikalisiert", sagt Kommissar Laacke und führt das vor allem auf die "Kommunikation im betreffenden Umfeld" zurück - die Teilnehmer schaukeln sich offenbar gegenseitig hoch. Jürgen Köhnlein von der Deutschen Polizeigewerkschaft stellt fest, es würden auf Demonstrationen "immer wieder" Kleinkinder gesichtet, dies geschehe offenbar "mit vollem Kalkül der Eltern".

Sein Kollege Thorsten Grimm nennt die Entwicklung "brandgefährlich", man müsse aufpassen, dass die Gesamtlage nicht völlig eskaliere. Dass eine Mutter offenbar ein Kind als "Schutzschild" missbrauche, nennt er einen "Akt der Unmenschlichkeit". Und fordert rechtliche Konsequenzen, um dergleichen "Pseudo-Spaziergänge" verbieten zu können. Gegen 44 Personen wurden am Sonntag Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil sie sich an keine Beschränkungen - Maskenpflicht, Abstandsverbot, nur stationäres Versammeln - gehalten hatten.

Diesmal wurden vier Protestierer per beschleunigtem Verfahren verurteilt: eine 34-Jährige unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Bewährungsstrafe (sechs Monate), ein 25-Jähriger unter anderem wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe (acht Monate), ein 22-Jähriger unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe und ein 50-Jähriger unter anderem wegen versuchter Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Bewährungsstrafe (zwölf Monate).

Warum diese Eskalationen ausgerechnet in Schweinfurt? Wer sich dort umhört, vernimmt gerade viel Ratlosigkeit. Zu den wohlhabenden Regionen in Bayern zählte diese Industriestadt nie, strukturschwach aber ist sie keineswegs. Dass Rechtsextremisten im Norden Unterfrankens versuchen, Fuß zu fassen, ist zwar belegt - ein achter Festgenommener vom Sonntag ist dann auch diesem Milieu zuzuordnen, er trug ein Messer bei sich. Aber Schweinfurt als ein rechtsextremistischer Hotspot? Dafür gebe es keine Hinweise, sagt ein Sprecher der Polizei. Sie streut ihre Warnungen vor etwaigen Folgeveranstaltungen dann auch breit: "Distanzieren Sie sich von Krawallmachern und Straftätern! Lassen Sie sich nicht von Rechtsextremisten, 'Reichsbürgern' und Antisemiten vereinnahmen."

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