Süddeutsche Zeitung

Schwabach/Nürnberg:Verdacht auf Scheinselbständigkeit bei Kita-Träger

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Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine Einrichtung für Kinderbetreuung in Schwabach erhoben. Dort sollen Mitarbeiterinnen zu Unrecht wie Selbständige behandelt worden sein.

Von Olaf Przybilla, Schwabach/Nürnberg

Vier Jahre nach Beginn der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage erhoben gegen zwei Vorstandsmitglieder des Schwabacher Zentrums für Arbeit und Kultur e. V. (ZAK), einem Träger von Kindertagesstätten. Die Anklagebehörde legt den Führungskräften "das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen und über einen mehrjährigen Zeitraum" zur Last, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Heike Klotzbücher, der Süddeutschen Zeitung.

Wegen des Verdachts der Scheinselbständigkeit von Mitarbeiterinnen hatten Staatsanwaltschaft und Zoll bereits 2019 zahlreiche Anwesen des Zentrums durchsucht. Eine ZAK-Sprecherin hatte zu Ermittlungsbeginn von einem "großen Missverständnis" gesprochen. Zunächst war gegen vier Führungskräfte ermittelt worden, die Anklage richtet sich nun gegen zwei. Ein vom ZAK beauftragter Anwalt hatte angekündigt, dass während des laufenden Verfahrens keine weitere Stellungnahme abgegeben werde. Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen ein Vater eines der betreuten Kinder. Er hatte seinen Sohn in einer Schwabacher Einrichtung über Jahre betreuen lassen und will dabei beobachtet haben, dass Mitarbeiterinnen "wie Selbständige behandelt wurden, ohne dies zu sein". Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth muss nun über Eröffnung des Verfahrens entscheiden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Rechtsreferent der Stadt Schwabach, Knut Engelbrecht, hatte bereits 2019 Konsequenzen aus dem Fall angekündigt. Diese seien inzwischen gezogen worden, sagt Engelbrecht. So habe man das Tagespflegesystem in der mittelfränkischen Stadt neu organisiert und sei nun "in Eigenregie" tätig. Auch habe man sich kürzlich am Verwaltungsgericht Ansbach auf einen Vergleich mit dem ZAK geeinigt. Die Stadt hatte eine Entschädigung von dem Zentrum eingefordert. Auch um den sozialengagierten Verein nicht über Gebühr zu gefährden, habe man sich auf den Vergleich eingelassen. Nach dem Verwaltungsgerichtsverfahren habe sich der Eindruck verstärkt, die organisatorische Arbeit sei im ZAK zwischenzeitlich "aus dem Ruder gelaufen", sagt der Rechtsreferent.

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