Süddeutsche Zeitung

Prozess:LKA-Beamter bekommt Schadenersatz vom Freistaat

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Von Stephan Handel, München

Der Kriminalhauptkommissar Robert Mahler vom Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) erhält von seinem Dienstherrn, dem Freistaat Bayern, Schadenersatz in Höhe von knapp 3000 Euro. So entschied das Landgericht München I am Mittwoch. Mahler hatte gegen den Freistaat wegen gegen ihn eingeleiteter Ermittlungs- und Disziplinarverfahren geklagt. Diese Verfahren seien nicht zu beanstanden, so das Urteil. Allerdings hätte sie die Staatsanwaltschaft schon früher einstellen müssen.

Mahler ermittelte in der sogenannten Soko Labor gegen den Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf, der im Verdacht des Abrechnungsbetrugs stand. Das Verfahren gegen Schottdorf stellte die zuständige Staatsanwaltschaft Augsburg im Jahr 2009 ein - im Raum steht bis heute der Verdacht politischer Einflussnahme durch die CSU; ein Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag beschäftigte sich mit der Affäre.

2010 dann ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Mahler und einen seiner Kollegen selbst - Mahler soll ein Schriftstück falsch interpretiert haben, um es als Beweis für den Abrechnungsbetrug verwenden zu können. Das begründete für die Staatsanwälte den Anfangsverdacht der Verfolgung Unschuldiger. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wurde wegen des Verleitens zum Geheimnisverrat angestrengt. Das LKA leitete deswegen auch ein Disziplinarverfahren gegen seinen Beamten ein.

Die beiden Ermittlungsverfahren wurden 2012 ohne Ergebnis eingestellt, das Disziplinarverfahren endete 2013 mit dem Ausspruch einer Missbilligung, die mildeste Maßnahme im Disziplinarrecht.

Nun klagte Mahler gegen den Freistaat, um zum einen die Unrechtmäßigkeit der Verfahren feststellen zu lassen; andererseits machte er Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von rund 20 000 Euro geltend: Durch die seelische Belastung sei er krank geworden, außerdem sei ihm Geld verloren gegangen, weil eine eigentlich anstehende Beförderung wegen der Ermittlungen nach hinten verschoben wurde.

Das Landgericht gab ihm nur teilweise Recht - und was die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsverfahren betrifft überhaupt nicht: Denn es komme nicht darauf an, ob die Einleitung des Ermittlungsverfahren richtig, sondern nur darauf, ob sie vertretbar sei, was logisch nachvollziehbar ist, denn es geht ja gerade darum herauszufinden, ob sich ein Anfangsverdacht erhärten lässt oder nicht.

"Überglücklich bin ich nicht, aber froh, dass die Geschichte jetzt endlich vorüber ist"

Das Gericht sagt zur Fehlinterpretation des Schriftstücks durch Mahler, es habe der Verdacht "nicht völlig fern" gelegen, dass der Polizist es "bewusst missverstanden" haben könnte. Deshalb seien die Ermittlungen gerechtfertigt gewesen. Auch die Ermittlungen wegen des angeblichen Geheimnisverrats seien gerechtfertigt gewesen. Gleiches gilt für das Disziplinarverfahren, das wegen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hätte eingeleitet werden müssen.

Einen klaren (Teil-)Sieg trägt Mahler jedoch bei der Dauer der Verfahren nach Hause: Zwei Jahre blieben sie anhängig, obwohl, wie das Gericht feststellte, nach Juli 2010 "keinerlei verfahrensfördernde Ermittlungshandlungen" stattgefunden haben. Das Argument der Staatsanwaltschaft, sie habe erst das Ergebnis eines anderen Schottdorf-Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof abwarten wollen, ließ das Landgericht nicht gelten: Falls sich dort neue Gesichtspunkt ergeben hätten, hätte das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden können.

"Die bloße Hoffnung, aus den anderen Ermittlungsverfahren könnten sich vielleicht auch noch Erkenntnisse für das gegen den Kläger geführte Verfahren ergeben, rechtfertigt die unterbliebene Einstellung nicht." Und weiter: "Nach Auffassung der Kammer hätten daher sämtliche Ermittlungsverfahren bis Ende 2010 abgeschlossen sein müssen."

So blieb nur der Verdienstausfall wegen der verspäteten Beförderung vom Ober- zum Hauptkommissar: Sie war eigentlich für den 1. November 2010 vorgesehen, fand jedoch erst im April 2012 statt; für diese Verzögerung erhält Mahler 2984,85 Euro plus Zinsen. Der Freistaat hätte in einem früheren Stadium des Verfahrens per Vergleich 4000 Euro freiwillig bezahlt, das hatte Mahler jedoch abgelehnt. Der Polizist sagt, er fühle sich trotzdem als Gewinner: "Überglücklich bin ich nicht, aber auch froh, dass die Geschichte jetzt endlich vorüber ist." Mit dem Urteil gibt er sich zufrieden - es stünde ihm das Rechtsmittel der Berufung offen; davon will er keinen Gebrauch machen.

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SZ vom 26.07.2018
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