Süddeutsche Zeitung

Verurteilung nach Kirchenasyl:Macht Nächstenliebe Bayern gleich zum "Gottesstaat"?

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Nach dem Schuldspruch einer Ordensschwester aus Oberzell entflammt die Debatte über das Kirchenasyl - und die Wortwahl des Richters beim Urteil.

Von Dietrich Mittler, München/Würzburg

In der klösterlichen Gemeinschaft der Franziskanerinnen von Oberzell sitzt der Schmerz n ach dem Urteil des Amtsgerichts Würzburg noch immer tief. Zwar liegt im Kirchenasyl-Verfahren gegen ihre Mitschwester Juliana Seelmann das Strafmaß im untersten Bereich - eine Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von ausreisepflichtigen Ausländern. Konkret heißt das hier in diesem Fall: 600 Euro Geldstrafe - und die auch noch auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Es sind aber jene Worte, mit denen Richter René Uehlin seinen Schuldspruch begründete, die für Irritation sorgen. "Wir leben in einer Demokratie, nicht in einem Gottesstaat", wird Uehlin etwa von der Nachrichtenagentur KNA zitiert.

Diese Worte des Richters, die offenkundig darauf zielten, dass sich die angeklagte Franziskanerin auf ihre christliche Grundüberzeugung berief, löst mittlerweile weit über die Klostergemeinschaft hinaus bei engagierten Katholiken Beklemmung aus. "Das Würzburger Amtsgericht stellte am vergangenen Mittwoch das Rechtsstaatsprinzip aus Artikel 20 vor die im Grundgesetz festgeschriebene Gewissens- und Glaubensfreiheit sowie den Schutz der Menschenwürde", heißt es in einer Erklärung des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Würzburg. Mit dem Kirchenasyl habe Schwester Juliana zwei Frauen aus Nigeria vor "Zwangsprostitution und Verelendung" bewahren wollen.

"Ich gehe davon aus, dass sie vor Gericht klar dargelegt hat, wie gründlich sie vor einem Kirchenasyl die Fälle überprüft", sagte Bettina Nickel, die stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros. Aber dass der Richter in der Verhandlung offenbar den Begriff "Gottesstaat" in den Raum gestellt habe - "und das im Zusammenhang damit, dass sich Schwester Juliana über unsere Rechtsordnung erhoben habe, dafür kann ich auch aus juristischer Perspektive kein Verständnis aufbringen", erklärte Nickel - selbst Juristin.

"Das muss ich erst mal setzen lassen", hatte die 38-jährige Franziskanerin Juliana Seelmann nach ihrer Gerichtsverhandlung erklärt. Das Urteil gegen sie ist noch nicht rechtskräftig - so wie auch der vor dem Amtsgericht Kitzingen erfolgte Freispruch d es Münsterschwarzacher Benediktiners Abraham Sauer. Der 49-jährige Ordensbruder hatte seine Gewährung von Kirchasyl ebenfalls auf Glaubens- und Gewissensgründe gestützt. Gegen die Kitzinger Gerichtsentscheidung hat die Staatsanwaltschaft allerdings umgehend Rechtsmittel eingelegt. Ob auch das Urteil gegen Schwester Juliana Seelmann angefochten wird, ist noch offen. Eine entsprechende Anfrage an die Würzburger Staatsanwaltschaft blieb am Freitag unbeantwortet. Auch die Oberzeller Ordensfrauen werden sich voraussichtlich erst im Laufe dieser Woche dazu äußern, ob sie das Urteil anfechten.

"Der Freispruch des Münsterschwarzacher Benediktiners in einem ähnlichen Fall zeigt deutlich auf, dass es auch andere Sichtweisen des Kirchenasyls gibt", betonte indes Ralf Sauer als stellvertretender Vorsitzender des Würzburger Diözesanrats. Und auch das ist ihm wichtig: Kirchenasyl sei nicht Teil des Kirchenrechts. "Damit wird", sagt Sauer, "im Gegensatz zur Befürchtung des Würzburger Amtsgerichts, keine parallele Rechtsstruktur zum weltlichen Recht begründet."

Der Münchner Rechtsanwalt Franz Bethäuser, der Schwester Juliana Seelmann vor Gericht vertritt, übt ebenfalls Kritik an der Wortwahl des Richters. Seiner Erinnerung nach habe dieser auch erklärt, er spreche "nicht im Namen Gottes Recht, sondern im Namen des Volkes". Mit dem ins Spiel gebrachten Begriff "Gottesstaat" werde aber das Handeln der Oberzeller Klosterschwester in einen Zusammenhang mit religiösem Fundamentalismus gebracht. "Und das ist völlig inakzeptabel", betonte Bethäuser. Er hatte das Gericht aufgefordert, Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als Zeugen einzuberufen. Dabei sollte geklärt werden, ob Herrmann nach wie vor zu seiner 2014 gegebenen Aussage stehe, dass in Bayern kein Kirchenasyl von der Polizei geräumt wird. "Ja, dazu stehe ich auch weiterhin", sagte Herrmann der SZ am Telefon.

Zum Vorwurf des Würzburger Amtsrichters an die Polizei, dass sie zwar Strafanzeigen schreibe, aber Kirchenasyle dann nicht auflöse, sagte Innenminister Herrmann, die Polizeibeamten respektierten "grundsätzlich das Kirchenasyl, wenn gewisse Regeln eingehalten werden". Sie seien jedoch auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft zu einer Anzeige verpflichtet - und zwar sobald auch die letzte Prüfung des Asylfalls ergeben habe, dass der jeweilige Flüchtling das Land verlassen muss. In diesem Fall hätten sodann die Staatsanwaltschaften das Weisungsrecht und nicht mehr das Innenministerium.

Für Jürgen Heß, den Geschäftsführer des Würzburger Flüchtlingsrats, stellt sich die grundsätzliche Frage: "Was macht das mit unserem Staat, wenn irgendwann einmal Ordensangehörige deshalb eingesperrt werden, weil sie leidgeprüften Menschen aus humanitären Gründen Schutz gewähren?" Hess, selbst Augustinerbruder in Würzburg, geht noch einen Schritt weiter: "Für welche Werte steht dieser Freistaat, und für welche Werte steht die CSU, die hier Regierungsverantwortung trägt?"

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SZ vom 07.06.2021
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