Kitzingen:Freispruch für Mönch nach Aufnahme von Flüchtling in Kirchenasyl

Prozess um Kirchenasyl in Benediktinerabtei

Der Angeklagte Mönch sitzt im Gerichtssaal.

(Foto: dpa)

Bruder Abraham Sauer hat einen Flüchtling in der Missionsbenediktiner-Abtei Münsterschwarzach aufgenommen - unerlaubt, befand die Staatsanwaltschaft und forderte eine Geldstrafe. Das Gericht sieht das anders.

Freispruch für Bruder Abraham Sauer, der in der unterfränkischen Abtei Münsterschwarzach Kirchenasyl gewährt hatte. Der Angeklagte habe zwar rechtswidrig "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel" geleistet, sagte eine Sprecherin des Kitzinger Amtsgerichts, jedoch habe er sein Handeln auf Glaubens- und Gewissensgründe gestützt. Die Staatsanwaltschaft will indes noch prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt. Die Richterin jedenfalls glaubt nicht, dass es in diesem Fall bei einer Instanz bleibt: Eigentlich brauche es ein Grundsatzurteil, sagte sie. Sauer hatte sich unter den Ordensangehörigen in Bayern als erster vor Gericht verantworten müssen. Weitere Kirchenasyl-Verfahren, unter anderem gegen Mutter Mechthild Thürmer, der Äbtissin des Konvents Maria Frieden im oberfränkischen Kirchschletten, stehen noch aus. Der Ordensfrau wird ebenfalls Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vorgeworfen.

Im Fall des Benediktiners Bruder Abraham Sauer hatte der Staatsanwalt eine Verurteilung beantragt, da bewusst Recht umgangen worden sei, indem nach einem negativen Härtefall-Bescheid eine Ausreise verhindert worden sei. Er forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 40 Euro. Bruder Abraham Sauer bezeichnete das Kirchenasyl wiederum als Ultima Ratio, wenn es darum gehe, Menschen vor Menschenrechtsverletzungen zu bewahren.

Solche Menschenrechtsverletzungen, so argumentierte der Mönch, gebe es auch in europäischen Ländern, etwa in Ungarn. Dies hätten Flüchtlinge den Mönchen berichtet. "Wir haben dann gesagt: Das gibt es doch nicht, ist doch Europa. Wir haben uns doch alle den christlichen Werte verschrieben, da gibt es doch Menschenwürde, Menschenrechte", sagte der Mönch auf eine Frage der Amtsrichterin. Und: Wenn es darum gehe, diese für einen Menschen zu erreichen, würde er auch eine Haftstrafe in Kauf nehmen. Zudem verwies er auf seine Sozialisierung in einer Großfamilie im unterfränkischen Binsfeld. In der Großfamilie seien christliche Tugenden gelebt worden, "wo man die Not des anderen wahrnimmt". Es sei darum gegangen, nicht nur das Eigene in den Vordergrund zu stellen, sondern die Gemeinschaft.

Bruder Abrahams Verteidiger Franz Bethäuser sagte in seinem Plädoyer, sein Mandant stütze sich auf die im Grundgesetz verankerte Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dies sei ein Individualrecht, das höher zu werten sei als das Kollektivrecht des Staates auf Strafverfolgung. Es gehe nicht darum, dass die Grundrechte anderer Menschen verletzt würden.

Zudem sagte Bethäuser, dass in einer Ausführungsverordnung zum entsprechenden Strafrechtsparagrafen 95 darauf verwiesen werde, dass sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machten, wenn sie aufgrund ihres Berufes oder eines ehrenamtlichen Engagements soziale Betreuung und Beratung aus humanitären Gründen leisteten - mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens. Explizit genannt sei da der Beruf des Seelsorgers. Außerdem sei der Asylbewerber nicht unverzüglich abgeschoben worden. Damit sei es zu einer faktischen Duldung gekommen.

Konkret ging es um einen Fall eines abgelehnten Asylbewerbers, den die Benediktiner im August vergangenen Jahres ins Kirchenasyl aufnahmen. Bruder Abraham Sauer meldete den Fall gemäß der Vereinbarung zwischen Kirchen und Staat offiziell den Behörden. Der im Gazastreifen geborene 25-jährige Mann wurde in der Europäischen Union zuerst in Rumänien registriert und hätte nach dem Dublin-Verfahren dorthin abgeschoben werden sollen.

Nach Auskunft des Justizministeriums wurden im Freistaat gegen Kirchenangehörige 2020 insgesamt 27 Verfahren wegen der Gewährung von Kirchenasyl neu eingeleitet. Wie viele davon noch anhängig sind, konnte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage nicht sagen.

Bruder Abraham ist in der Verwaltung des Klosters beschäftigt und einer von zwei Ansprechpartnern für Flüchtlingsarbeit. Seit 2014 werden Geflüchtete auf dem Münsterschwarzacher Klostergelände beherbergt. Derzeit sind es 36. Kirchenasyl ist da die Ausnahme. Vor drei Jahren erhielt die Abtei für ihre Flüchtlingsarbeit den Integrationspreis des Landkreises Kitzingen.

Die Äbtissin Mechthild Thürmer wiederum wurde Anfang März dieses Jahres für ihr Engagement mit dem Göttinger Friedenspreis ausgezeichnet. Zum Urteil im Fall von Bruder Abraham Sauer sagte sie am Telefon: "Das ist eine gute Nachricht. Heute ist der Tag der Mutter Gottes vom guten Rat. Wir haben hier alle dafür gebetet, dass sie hilft."

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