Süddeutsche Zeitung

Staatsanwaltschaft ermittelt:Mann verletzt Polizisten - Behörden prüfen Islamismus-Verdacht

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Ein 28-Jähriger greift am Nürnberger Hauptbahnhof drei Beamte mit einer zersplitterten Flasche an. Er soll bei der Tat mehrfach "Allahu Akbar" gerufen haben. Der Mann befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Von Max Weinhold, Nürnberg

Ein 28 Jahre alter Mann hat am Dienstagabend am Nürnberger Hauptbahnhof mehrere Polizeibeamte mit einer abgebrochenen Flasche angegriffen und drei von ihnen verletzt. Die Mordkommission ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Totschlags.

Der Mann aus Syrien rief laut Polizei während des Angriffs mehrfach "Allahu Akbar", zu Deutsch: Allah ist groß. Der Satz ist im arabischen Sprachraum ein Ausdruck von Freude, wurde aber mehrfach von Islamisten bei der Ausübung von Gewalttaten verwendet. Die Polizei leitete deshalb Ermittlungen im Umfeld des Mannes ein, "um zu prüfen, ob die Tat eventuell in einen islamistischen Zusammenhang zu bringen ist". Dieser Verdacht habe sich bisher aber nicht erhärtet.

Die Polizei teilte mit, dass sie am Dienstagabend gegen 18.30 Uhr gerufen worden sei, nachdem ein Zeuge einen Mann beobachtet habe, der vor dem Hauptbahnhof mit einer zersplitterten Flasche in der Hand Passanten anpöbelte. Als die Beamten eintrafen, habe der Mann sie unvermittelt mit der Flasche angegriffen und mehrfach auf sie eingestochen. Dabei habe er dreien Schnittverletzungen zugefügt, ein 23-jähriger Polizist sei aufgrund der Verletzungen vorerst nicht mehr dienstfähig.

Der Einsatz sei darüber hinaus von fünf Personen gestört worden, die sich den Beamten aus deren Sicht zu sehr annäherten, als diese den Tatverdächtigen fesselten. Ein Mann sei dem ausgesprochenen Platzverweis nicht nachgekommen, die Polizei nahm ihn in Gewahrsam.

Noch am Dienstag stellte die Staatsanwaltschaft einen Haftantrag, am Mittwoch gab der Haftrichter diesem statt. Der Tatverdächtige befindet sich nun in Untersuchungshaft. Einem Polizeisprecher zufolge stellte der Mann, der in Nürnberg lebt, im November vergangenen Jahres einen Asylantrag in Deutschland. Außer beim Grenzübertritt sei er bisher nicht bei der Polizei in Erscheinung getreten.

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