Süddeutsche Zeitung

Niederbayern:Passau sucht den Besitzer eines Goldschatzes

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Von Hans Kratzer, Passau

Der vor einigen Tagen publik gewordene Fund eines Goldschatzes in Passau wirft eine Menge Fragen auf. So ist bis jetzt ungeklärt, wem das Gold eigentlich gehört. Der genaue Wert des Funds wurde bislang nicht beziffert. Eine Sprecherin der Stadt Passau teilte der SZ lediglich mit, es handle sich um einen "größeren sechsstelligen Betrag".

In Passau wird spekuliert, der Wert liege bei knapp einer Million Euro. Zurzeit lagert das Gold in einem Bankschließfach des städtischen Fundamts. Erst wenn der Eigentümer auftaucht und einen eindeutigen Besitznachweis erbringt, wird der Schatz ausgehändigt. "Das ist eine juristisch hochkomplizierte Materie", sagte die Sprecherin.

Wie der Schatz aufgetaucht ist

Der Goldschatz war bei Erdarbeiten auf einem Privatgrundstück nahe dem Passauer Krankenhaus aufgetaucht. Ein Baggerfahrer hat ihn bei Abrissarbeiten unter dem Schutt entdeckt. Ein Augenzeuge erzählte, es seien mehrere Barren mit der Aufschrift "Schweizer Bank" sowie Rollen mit Blattgold ausgegraben worden. Tage später wurde bei weiteren Grabungen noch einmal Gold entdeckt. Die Barren und die Blattgoldrollen sollen in einer Tageszeitung aus dem Jahr 1964 eingewickelt gewesen sein, wie die Passauer Neue Presse berichtete. Nachdem die Polizei den Fund sichergestellt hatte, überstellte sie ihn dem Fundamt der Stadt. Die Stadt Passau hat das Gold vorerst als Fundsache deklariert.

In Passau habe es in den vergangenen Jahrzehnten keinen vergleichbaren Fall gegeben, heißt es im Fundamt. Dort werden hauptsächlich Handys, Geldbörsen und Ringe abgegeben. Vieles wird von den Besitzern schnell wieder abgeholt. Wenn sich innerhalb von sechs Monaten niemand meldet, dann gehören solche Teile nämlich dem Finder.

Wie die Rechtslage aussieht

Beim aktuellen Goldfund ist die Rechtslage trotz aller juristischen Fragen in einem Punkt ebenfalls eindeutig. Der Paragraf 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schreibt die Teilung eines Bodenfundes vor, wenn kein rechtmäßiger Besitzer ermittelt wird. In einem solchen Fall gehört der Passauer Goldschatz also zu je 50 Prozent dem Finder und dem Grundstückseigentümer. Diese Regelung gilt in Bayern grundsätzlich für jeden Bodenfund, auch für archäologische Relikte, was den Bodendenkmalpflegern insofern Sorgen bereitet, als dadurch Raubgräber für ihr illegales Treiben belohnt werden.

Kompliziert könnte die Passauer Fundsache nur bei der Klärung der Frage werden, wer als Finder des Schatzes gilt. Ist es der Baggerfahrer, ist es dessen Firma oder gar ein Schaufelarbeiter, der den Fund mit ausgegraben hat?

Vorher wird die Polizei aber der Frage nachgehen, ob dem Goldfund ein Straftatbestand zugrunde liegt. Es muss geklärt werden, ob das Gold gestohlen wurde, ob es sich um Schwarzgeld handelt und warum wurde es im Boden versteckt wurde.

Was für Schätze schon in Bayern gefunden wurden

Der Passauer Fund ist beileibe nicht der erste Goldschatz, der in den vergangenen Jahrzehnten in Bayern spektakulär geborgen worden ist. Meistens handelte es sich um kostbare archäologische Relikte, wie sie zum Beispiel am Bullenheimer Berg in Unterfranken entdeckt wurden. Die Frage des Besitzes von wertvollem Fundgut beschäftigt die Menschen seit vielen Jahrhunderten. Nachdem anno 1462 im schwäbischen Inchenhofen in einem Tongefäß ein mittelalterlicher Münzschatz gefunden worden war, ging er zu drei Vierteln an den Herzog und zu einem Viertel an den Pfleger von Aichach. Der Finder aus dem Volk ging in der Feudalgesellschaft leer aus.

Heute urteilen die Gerichte in vergleichbaren Fällen anders. Im Jahr 2001 war eine Frau in einem Waldstück auf eine Vase mit Goldmünzen gestoßen. Das Landgericht München sprach ihr gemäß BGB die Hälfte des Wertes zu, weil der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr ermittelt werden konnte.

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URL:
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Quelle:
SZ vom 30.06.2015
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